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May 2024

Die Renten und der Euro*

Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 7/97 S. 398-404. 1997;

Abstract: * Gastvortrag von Prof Dr. Bert Rürup anläßlich der Mitgliederversammlung des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger am 22. Mai 1997 in Halle (Saale). Zusammenfassung In den Ende 1991 beschlossenen und am 01.11.1993 in Kraft getretenen Masstrichter Verträgen ist vorgesehen spätestens zum 01.01.1999 eine gemeinsame Währung in der EU zu schaffen. Dieser Vertrag der von allen Parlamenten der 15 EU-Staaten ratifiziert wurde (nur Großbritannien und Dänemark haben sich ein opting-out vorbehalten) ist nach dem positiven Votum von Bundestag und Bundesrat für Deutschland völkerrechtlich bindend und zwar sowohl hinsichtlich der Schaffung einer gemeinsamen Währung (für die Länder die die Kriterien erfüllen) als auch hinsichtlich des Zeitplanes. Die derzeitige Termindiskussion ist daher in weiten Teilen eine Phantomdebatte. Denn Deutschland kann aus eigenem Recht den Starttermin der EWU nicht verschieben und die noch vorher vorgesehenen nochmaligen Bundestags- und Bundesratsbefassungen haben nicht den Eintritt Deutschlands zum Inhalt sondern (nur) die Frage ob die Vertragsbedingungen (noch) erfüllt sind. D. h. nur wenn das deutsche Parlament der Ansicht wäre daß sich die Vertragsgrundlagen geändert hätten bzw. weggefallen seien und daß die EWU keine Stabilitätsgemeinschaft sondern eine Inflationsgemeinschaft sein würde - und damit ein Wegfall der Vertragsgrundlagen zu konstatieren wäre - könnte von Deutschland nicht der Start der EWU beeinflußt werden sondern die vertragsgemäße Mitgliedschaft Deutschlands widerrufen werden. Da der in dem Masstrichter Vertrag vorgesehene 01.01.1997 als frühestmöglicher Start der Währungsunion irrelevant geworden ist hat dies zur Folge daß ein vertraglich geregelter Automatismus eingesetzt hat nach dem die sogenannte dritte Stufe die unumkehrbare Endphase am 01.01.1999 beginnt. An diesem Tag einem Freitag werden die Wechselkurse zwischen den europäischen Währungen die an der Währungsunion teilnehmen festgeschrieben und die geldpolitischen Kompetenzen gehen von den nationalen Notenbanken auf das europäische Zentralbanksystem über. Für welche Länder dies sein wird muß bis spätestens zum 01.07.1998 vom Ministerrat mit qualifizierter Mehrheit auf der Grundlage der Konvergenzberichte des EWI beschlossen werden. Pikant und nicht unwichtig an diesem Prozedere ist daß die Erteilung des Testates der EWU-Reife der 15 EURO-Kandidaten durch eben diesen Ministerrat erfolgt und entschieden wird mit der qualifizierten Mehrheit der insgesamt 87 Stimmen der Ratsmitglieder. Bei 87 Stimmen liegt die Sperrminorität bei 26. D. h. die Länder Griechenland Spanien Portugal und Italien verfügen über 28 Stimmen. Dies bedeutet daß diese Länder - selbst wenn sie nicht von dem auch nach dem Wahlsieg von Tony Blair immer noch EURO-skeptischen England unterstützt werden - in der Lage sind die Bildung einer kleinen Kerngruppe bzw. eine "harte" und damit eine Reihe von Ländern ausschließende Auslegung der Kriterien zu verhindern. Befindet der Ministerrat daß eine hinreichende Zahl - mindestens zwei - Länder die die von ihm dem Ministerrat interpretierten Kriterien erfüllt dann verlieren zum 01.01.1999 die nationalen Währungen der beteiligten Staaten der sog. "Ins" ihren nationalen Geldcharakter und die Mitgliedstaaten dürfen sich nur noch in EURO verschulden. Die einzelnen "alten" Währungen werden zwar noch einige Jahre zirkulieren sie sind aber dann nur noch unterschiedliche nationale Denominationen sprich Ausprägungen des einzigen gesetzlichen EWU-Zahlungsmittels des EURO der ab 30.06.2002 dann innerhalb der EWS-Staaten das alleinige gesetzliche Zahlungsmittel wird. ... ___MH


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