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May 2024

Kommission zur Koordinierung der Maßnahmen für behinderte und chronisch kranke Studierende an der Universität Hamburg

Journal/Book: DRV-Schriften Band 11 Seite 508-509 Interdisziplinarität und Vernetzung 7. Rehabilitationswissenschaftliches Kolloquium vom 10. bis 12. März 1997 in Hamburg Tagungsband. 1997;

Abstract: Behindertenbeauftragte der Universität Hamburg Die Universität Hamburg ist eine typische Massenuniversität mit ca. 43.000 Studierenden und mehr als 10.000 Angehörigen in Arbeitsverhältnissen. Im statistischen Mittel ist an der Universität Hamburg mit ca. 1.200 Studierenden zu rechnen die sich mittelgradig oder stark durch eine Behinderung oder eine chronische Krankheit beeinträchtigt fühlen wobei darauf hingewiesen sei daß eine Erhebung exakter Zahlen hierzu nicht möglich ist. Die gesetzlichen Grundlagen des Ausgleichs behinderungsbedingter Nachteile im Studium verpflichten die Hochschulen zu entsprechenden Maßnahmen für behinderte und chronisch kranke Studierende. Diese Aufgabe wird überwiegend von Behindertenbeauftragten die an jeder deutschen Hochschule eingesetzt werden und von Interessengemeinschaften und Selbsthilfegruppen behinderter Studierender übernommen. Es zeigte sich jedoch daß die Zuständigkeit einer einzelnen Person des oder der Behindertenbeauftragten für ein so komplexes Aufgabenfeld - zumindest in großen Hochschulen - in der Praxis keine optimale Lösung darstellt. Ebenso erweist sich die aufwendige Selbstvertretung der betroffenen Studierenden zusätzlich zu den Studienanforderungen oft als eine zu hohe Belastung. Für die Universität Hamburg sahen die Beteiligten einen Ausweg darin eine möglichst heterogene Gruppe zu bilden die als ein dichtes Netz von Kooperationspartnern bei der Durchsetzung und Koordinierung von Maßnahmen hilft. Diese "Kommission zur Koordinierung der Maßnahmen für behinderte und chronisch kranke Studierende der Universität Hamburg" wurde mit Unterstützung des Universitätspräsidenten vor über einem Jahr gegründet. Bei der Zusammensetzung der Kommission wurde darauf geachtet daß neben der Behindertenbeauftragten und Studierenden mit unterschiedlichen Behinderungen auch Hochschullehrer aus der Behindertenpädagogik und aus der Medizin-Soziologie und der Psychologischen Medizin sowie Verwaltungsangehörige und Studienberater Mitglieder wurden. Drei der zehn vorgesehenen Plätze wurden mit Mitarbeitern außeruniversitärer Einrichtungen besetzt: vom Studentenwerk Hamburg vom Arbeitsamt und vom Landesamt für Rehabilitation (Sozialbehörde). Es gelang auf Anhieb aus allen Bereichen die jeweils leitenden Persönlichkeiten zu gewinnen. Die Kommission tagt regelmäßig in einem zweimonatigen Rhythmus und hat in ihrer bisherigen Arbeit bereits erfreuliche Ergebnisse erzielt. Vor allem wurden die von den behinderten Studierenden als dringend angesehenen Probleme aufgegriffen: - Wichtigkeit der Bereitstellung und Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschern für hörgeschädigte Studierende - Notwendigkeit weiterer baulicher Maßnahmen für rollstuhlfahrende Studierende - Verbesserung der Möglichkeiten zur Literaturbeschaffung und zur Nutzung von speziellen Computerarbeitsplätzen für sehbehinderte Studierende. Darüber hinaus wurden Änderungen in der Verwaltungsstruktur der Universität durchgesetzt so z.B. die dezentrale Einsetzung von Behindertenbeauftragten in allen 19 Fachbereichen und die Einbringung wichtiger Änderungen in das Hamburger Hochschulgesetz durch die die Position des/der Behindertenbeauftragten sowie die Regelung des Nachteilsausgleichs für behinderte Studierende beim Studium und bei Prüfungen abgesichert wurden. Es ist zu hoffen daß im Interesse der behinderten und chronisch kranken Studierenden die Arbeit unter so positiven Aspekten wie sie begonnen hat fortgesetzt werden kann. ___MH


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