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May 2024

3. Die Sparmaßnahmen im Reha-Bereich und ihre Auswirkungen auf das Reha-Geschehen

Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 1-2/97 S. 13-42. 1997;

Abstract: Mit folgendem Beitrag werden für den Bereich der Rehabilitation in der Rentenversicherung die wesentlichen Neuregelungen des Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes (WFG) - BGBI. I S. 1461 - in Verbindung mit dem primär für die Krankenversicherung geltenden Beitragsentlastungsgesetz (BeitrEntIG) - BGBI. I S. 1631 - und dem Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetz - BGBI. I S. 1476 - näher erläutert. Außerdem wird auf erste Auslegungsfragen und deren Lösungen sowie auf bisherige Ergebnisse der vorbereitenden Umsetzung durch die Rentenversicherungsträger eingegangen. Auch werden inhaltliche und praktische Auswirkungen der Spargesetze auf das Reha-Geschehen aufgezeigt.* Es handelt sich um eine Gemeinschaftsarbeit der vier Verfasser. Schwerpunktmäßig wurden die einzelnen Themen wie folgt bearbeitet: Hermann Langenheim: Einleitung und Vorgeschichte der Spargesetze Deckelung der Reha-Ausgaben und entsprechende Konsequenzen Ausblick Gesamtredaktion Thomas Stähler: Spargesetze im Bereich der medizinischen Leistungen zur Rehabilitation und ihre Auswirkungen Norbert Ritz: Spargesetze im Bereich des Übergangsgeldes und ihre Auswirkungen Reinhart Peters: Ausschluß von Rehabilitationsleistungen für "Vorruheständler" nach § 12 Abs. 1 Nr. 4a SGB VI 3.1 Einleitung und Vorgeschichte der Spargesetze Die am 01.01.1997 in Kraft getretenen Spargesetze sind Ausfluß des Programms der Bundesregierung für mehr Wachstum und Beschäftigung das mehr Wachstumsdynamik ermöglichen zusätzliche Arbeitsplätze schaffen und die wirtschaftlichen Fundamente unseres Sozialstaates dauerhaft sichern soll. Die damit angestrebten Einsparungen sind nach Auffassung der Regierungskoalition Voraussetzung für mehr Beschäftigung mehr Investitionen geringere Steuern und Abgaben sowie sichere Sozialleistungen (vgl. BT Drs. 13/4610 S. 18). Obwohl nunmehr mit Blick nach vorne alle Anstrengungen zu unternehmen sind um künftig negative Auswirkungen der finanziellen Einschnitte möglichst gering und sozialverträglich zu halten soll zum besseren Verständnis der Situation in der Rentenversicherung und hier insbesondere im Bereich der Rehabilitation zu Beginn der nachfolgenden Ausführungen nochmals auf die Vorgeschichte der einschneidenden Spargesetze zurückgeschaut werden. 3.1.1 Einsparkonsens der Rentenversicherungsträger für 1996 Am 25. September 1995 hat ein Gespräch zwischen dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung und Vertretern der Rentenversicherung stattgefunden mit dem Ziel den Anstieg des Beitragssatzes der Rentenversicherung im Jahre 1996 auf 19 1 Prozent bzw. max. 19 2 Prozent zu begrenzen. ... *Anmerkung: Zu den allgemeinen finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen der radikalen Sparmaßnahmen auf das Reha-Geschehen der gesetzlichen Rentenversicherung sowie auch auf die davon betroffenen Reha-Kliniken und dahinterstehenden "Kurorte" vgl. Ruland In Sorge um die Rehabilitation DRV 10-11/96 Seite 625 ff ___MH


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