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May 2024

Anmerkungen zur geplanten Zuständigkeitsverlagerung der Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen von der gesetzlichen Rentenversicherung auf die gesetzliche Krankenversicherung

Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 9-10/97 S.543-547. 1997;

Abstract: Zusammenfassung Durch das 3. Änderungsgesetz zum SGB VI soll das im Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) vorgesehene reduzierte Ausgabevolumen für Leistungen zur Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) 1998 und 1999 jeweils um 450 Mio. DM wieder erhöht werden. In diesem Zusammenhang ist zur Reduzierung der entsprechenden zusätzlichen Aufwendungen in der GRV vorgesehen die Zuständigkeit für die Rehabilitation bei Kindern und Jugendlichen von der GRV auf die gesetzliche Krankenversicherung zu verlagern und den hierfür bisher von der GRV aufgewandten Betrag (210 Mio. DM p.a.) auf den Erhöhungsbetrag anzurechnen. Zur Begründung wird angeführt daß die Kinderrehabilitation keine originäre Aufgabe der Rentenversicherung sei da es bei den Kindern nicht um die Vermeidung von Rentenzahlungen gehe. Der nachfolgende Beitrag zeigt die aus sozialmedizinischer Sicht wesentlichen Aspekte der Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen auf begründet den Bezug zur gesetzlichen Rentenversicherung kennzeichnet die Bedeutung für die Erwerbsfähigkeit der Betroffenen und weist auf mögliche Probleme und Gefahren im Zusammenhang mit der geplanten Zuständigkeitsverlagerung hin. Es wird die Auffassung vertreten daß die Zuständigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung für die Rehabilitation bei Kindern und Jugendlichen erhalten bleiben sollte. ___MH


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