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May 2024

Gedanken zum Eid des Hippokrates aus der Sicht eines heute praktizierenden Arztes

Journal/Book: ÄZ Naturheilverfahren 38 (1997) 11 S.795-810. 1997;

Abstract: Dr. med. Gerhard Brand Agnes-Bernauer-Str. 101 D-80687 München 1. Ich schwöre und rufe Apollon den Arzt und Asklepios und Hygieia und Panakeia und alle Götter und Göttinen zu Zeugen an daß ich diesen Eid und diesen Vertrag nach meiner Fähigkeit und nach meiner Einsicht erfüllen werde. Ich werde den der mich diese Kunst gelehrt hat gleich meinen Eltern achten ihn an meinem Unterhalt teilnehmen lassen ihm wenn er in Not gerät von dem Meinigen abgeben seine Nachkommen gleich meinen Brüdern halten und sie diese Kunst lehren wenn sie sie zu lernen verlangen ohne Entgelt und Vertrag. Und ich werde an Vorschriften Vorlesungen und aller übrigen Unterweisung meine Söhne und die meines Lehrers und die vertraglich verpflichteten und nach der ärztlichen Sitte vereidigten Schüler teilnehmen lassen sonst aber niemanden. 2. Ärztliche Verordnungen werde ich treffen zum Nutzen der Kranken nach meiner Fähigkeit und meinem Urteil hüten aber werde ich mich davor sie zum Schaden und in unrechter Weise anzuwenden. 3. Auch werde ich niemandem ein tödliches Mittel geben auch nicht wenn ich darum gebeten werde und werde auch niemanden dabei beraten; auch werde ich keiner Frau ein Abtreibungsmittel geben. 4. Rein und fromm werde ich mein Leben und meine Kunst bewahren. 5. Ich werde nicht schneiden sogar Steinleidende nicht sondern werde das den Männern überlassen die dieses Handwerk ausüben. 6. In alle Häuser in die ich komme werde ich zum Nutzen der Kranken hineingehen frei von jedem bewußten Unrecht und jeder Übeltat; besonders von jedem geschlechtlichen Mißbrauch an Frauen und Männern Freien und Sklaven. 7. Was ich bei der Behandlung oder auch außerhalb meiner Praxis im Umgang mit Menschen sehe und höre das man nicht weiterreden darf werde ich verschweigen und als Geheimnis bewahren. 8. Wenn ich diesen Eid erfülle und nicht breche so sei mir beschieden in meinem Leben und in meiner Kunst voranzukommen indem ich Ansehen bei allen Menschen für alle Zeit gewinne; wenn ich ihn aber übertrete und breche so geschehe mir das Gegenteil. Gelöbnis in der Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte (beschlossen beim 100. Deutschen Ärztetag in Eisenach 1997) Für jeden Arzt gilt folgendes Gelöbnis: Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben. Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit meiner Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein. Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod des Patienten hinaus wahren. Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und die edle Überlieferung des ärztlichen Berufes aufrechterhalten und bei der Ausübung meiner ärztlichen Pflichten keinen Unterschied machen weder nach Religion Nationalität Rasse noch nach Parteizugehörigkeit und sozialer Stellung. Ich werde jedem Menschenleben von der Empfängnis an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden. Ich werde meinen Lehrern und Kollegen die schuldige Achtung erweisen. Dies alles verspreche ich auf meine Ehre.

Keyword(s): Gedanken zum Eid des Hippokrates Gelöbnis der Berufsordnung


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