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May 2024

Rahmenempfehlungen zur ambulanten medizinischen Rehabilitation vom 2. November 1995

Journal/Book: Rehabilitation 35 (1996) 86-92. 1996;

Abstract: Bernd Steinke Geschäftsführer Hennig Kirsten Stellv. Geschäftsführer Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Frankfurt am Main Vorwort Die medizinische Rehabilitation wird in der Bundesrepublik primär stationär durchgeführt da ambulante Versorgungsstrukturen weitgehend fehlen. Für die stationäre Rehabilitation stehen rund 1 500 Einrichtungen zur Verfügung. Zunehmend setzt sich die Erkenntnis durch daß für einen geeigneten Personenkreis verstärkt wohnortnahe ambulante Rehabilitationsangebote benötigt werden. Durch die Bereitstellung derartiger Strukturen sollen insbesondere auch die Integration der Rehabilitanden in das gewohnte berufliche/soziale Umfeld genutzt und die Selbsthilfepotentiale unter alltagsnahen Bedingungen aufgebaut bzw. gestärkt werden. Verschiedene Modelle und Konzepte der ambulanten Rehabilitation wurden bereits entwickelt z. B. zur ambulanten kardiologischen Rehabilitation zur ambulanten Rehabilitation Suchtkranker das Modell zur ambulanten Rehabilitation psychisch Kranker und weitere derzeit über 50 Modelle zu verschiedenen Indikationen. Zum Teil handelt es sich hierbei um insbesondere zwischen Kranken- und Rentenversicherung vereinbarte gemeinsam durchgeführte Konzepte. Fast täglich werden derzeit von unterschiedlichen Leistungsanbietern neue Konzepte der ambulanten Rehabilitation präsentiert deren Eignung und Qualität zum Teil fraglich erscheinen. Um einen Wildwuchs zu verhindern und den Aufbau zukünftiger Versorgungsstrukturen qualitätsorientiert und bedarfsgerecht zu steuern haben die Spitzenverbände der Kranken- Renten- und Unfallversicherung und die Kassenärztliche Bundesvereinigung am 2. November 1995 Rahmenempfehlungen zur ambulanten medizinischen Rehabilitation unter dem Dach der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation herausgegeben. Die Rahmenempfehlungen definieren einen ganzheitlichen Rehabilitationsansatz mit einer engen Verzahnung der ärztlichen physiotherapeutischen psychotherapeutischen und pflegerischen Versorgung unter Einschluß von Hilfen zur Bewältigung psychosozialer Problemlagen. Im einzelnen sind die medizinischen und persönlichen Voraussetzungen für die Rehabilitation die Inhalte der Funktionsdiagnostik des Rehabilitationsplanes und der Rehabilitationsdurchführung sowie die Qualifikation des erforderlichen Therapeutenteams beschrieben. Die Rahmenempfehlungen orientieren sich an den für die stationäre Rehabilitation entwickelten bewährten Grundsätzen. Dabei sehen die Rahmenempfehlungen die ambulante Form der medizinischen Rehabilitation vor - als eigenständige Maßnahme anstelle einer stationären Rehabilitation - zur Verkürzung einer stationären Rehabilitation oder - im Anschluß an eine stationäre Rehabilitation zur Nachsorge. Die Rahmenempfehlungen sind so angelegt daß sie alle derzeit überschaubaren Inhalte und Formen der ambulanten Rehabilitation abdecken; sie werden in einem zweiten Schritt durch indikationsspezifische Rehabilitationskonzepte für die wichtigsten Indikationsbereiche ergänzt. ... wt


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