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May 2024

Der Stellenwert der Phytotherapie innerhalb der besonderen Therapierichtungen sowie der Schulmedizin

Journal/Book: ÄZ Naturheilverfahren 37 (1996) 1 S.23-34. 1996;

Abstract: Aus der Freien Universität Berlin Zusammenfassung Phytopharmaka international "phytomedicines" genannt zählen arzneimittelrechtlich zwar zu den Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen dennoch gelten auch für sie naturwissenschaftlich orientierte Bewertungsmaßstäbe. Aus diesem Grunde ist Phytotherapie keine alternative Medizin sondern Teil der sogenannten Schulmedizin. Der große Unterschied zu den synthetischen Arzneimitteln liegt lediglich darin daß nach dem Arzneimittelgesetz (1976) sowie nach der Arzneimittel-Prüfrichtlinie (1994) zum Nachweis der Wirksamkeit und Unbedenklichkeit neben den Zulassungsanforderungen des § 22 AMG auch bzw. allein "anderes wissenschaftliches Erkenntnismaterial" zur Beweisführung herangezogen werden kann. Das andere wissenschaftliche Erkenntnismaterial ist in der Bundesrepublik Deutschland in rund 360 Monographien festgelegt welche von der Sachverständigenkommission E nach § 25 Absatz 6 und 7 in 16jähriger Arbeit erstellt worden ist. Auf dem Arzneimittelmarkt wird es ab 1996 arzneimittelrechtlich gesehen drei und qualitativ betrachtet vier Klassen von Phytopharmaka geben. Obwohl zahlreiches wissenschaftliches Erkenntnismaterial über Phytopharmaka vorliegt und die Phytotherapie anhand der Unterlagen eindeutig als rationale Therapiemaßnahme angesehen werden muß existiert nach wie vor eine Diskrepanz in der Akzeptanz der Phytotherapie zwischen den niedergelassenen Ärzten und den "Theoretikern" bzw. den Klinikmedizinern die es hauptsächlich mit einem Patientengut zu tun haben das mit Phytopharmaka entweder gar nicht oder nur begleitend therapiert werden kann. An vier Beispielen wird gezeigt daß Phytopharmaka im Sinne von "Salus aegroti - suprema lex" unverzichtbar sind und daher von den Krankenkassen auch erstattet werden müssen.

Keyword(s): Phytotherapie Phytopharmaka Arzneimittelgesetz Klassen der Phytopharmaka Kommission E Arzneimittel-Prüflinie


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