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May 2024

Die Altersversorgungssysteme in Frankreich

Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 5-6/96 S. 304-314. 1996;

Abstract: Die Gesamtheit der Pflichtsozialversicherung ist augenblicklich Gegenstand einer Debatte in Frankreich. Regionale Foren sind im Oktober 1995 von der Regierung veranstaltet worden damit alle interessierten Seiten sich dazu äußern können und die Regierung hat erkennen lassen daß sie zum Ende des Jahres Sanierungsmaßnahmen bekanntgeben werde. Zwei Hauptgründe erklären Wichtigkeit und Heftigkeit dieser Debatte: - die Finanzierungsschwierigkeiten des alle Risiken abdeckenden Sozialversicherungssystems trotz einer Reihe von Sanierungsplänen die seit 15 Jahren durchgeführt wurden - die Aussicht den Kriterien von Maastricht nicht zu genügen vor allem hinsichtlich des Gewichts der öffentlichen Verschuldung bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt und von dieser Tatsache ausgehend nicht die festgelegten Bedingungen zu erfüllen um die Währungsunion zum vereinbarten Datum nämlich 1999 zu erreichen. Die Alterssicherungssysteme nähren offensichtlich einen Teil der allgemeinen Diskussionen über die Zukunft der Sozialversicherung. Aber sie werten außerdem für sie spezifische Fragen auf die in weitem Umfang mit der Unruhe zusammenhängen welche für ihre Zukunft durch die demographischen Aussichten die für das 21. Jahrhundert erwartet werden geweckt wurden. Während sogar eine Reform 1993 den Modus der Rentenberechnung im wichtigsten französischen Rentensystem - dem Allgemeinen System - geändert hat werden Stimmen laut die fordern der Umsetzungsrhythmus dieser Reform solle geändert werden und ihr Anwendungsbereich erweitert werden auf Rentensysteme die bisher von ihr nicht betroffen waren. Die Wirksamkeit des z.Z. gültigen Finanzierungsmodus mit lohnbezogenen Beiträgen wird ebenfalls in Zweifel gezogen. Schließlich taucht ebenso regelmäßig die Idee auf die Franzosen dazu zu bewegen sich eine Zusatzversorgung zu erwerben mit Hilfe der Entwicklung von privaten Rentenversicherungen die vom Gesetz bestimmt werden. Doch bevor man die aktuellen Diskussionen und ins Auge gefaßten Lösungen angeht ist es nötig sich die Grundzüge des französischen Alterssicherungssystems und den Inhalt der Reform von 1993 ins Gedächtnis zu rufen. 1. Die Grundzüge des französischen Alterssicherungssystems 1.1 Ein System andersgearteten Lohns in beruflichem Rahmen Während das Gesetz vom 5. April 1910 über die Renten der Arbeiter und Landwirte den ersten Versuch einer Generalisierung der kollektiven Vorsorge darstellt wenn auch noch nicht obligatorisch mußte man das Gesetz vom 30. April 1930 abwarten durch welches das Sozialversicherungssystem errichtet wurde damit die Deckung des Altersrisikos die Gesamtheit der Arbeitnehmer erfaßte deren Entlohnung unterhalb einer bestimmten Höchstgrenze lag. Dies war ein wichtiger wenn auch ziemlich ungenügender Schritt auf dem Weg zu einer allgemeinen Absicherung. Der Erlaß vom 19. Oktober 1945 steht am Anfang der Generalisierung eines zusammenhängenden und obligatorischen Alterssicherungssystems welches sich auf das Umlageverfahren stützt und Renten gewährt deren Höhe sich aus der Versicherungsdauer und dem Alter in welchem der Versicherte die Gewährung seiner Ansprüche beantragt herleitet. ... ___MH


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