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May 2024

Qualitätssteigerung und Qualitätssicherung für Kuren

Journal/Book: Heilbad & Kurort 48 (1996) 5 S.106-108. 1996;

Abstract: - Dokumentation eines kontinuierlichen Optimierungsprozesses - Die medizinische Qualität bei Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen kann nicht allein nach den Mustern beurteilt werden wie sie für die Akutversorgung entwickelt werden. Es ist selbstverständlich daß Kuranwendungen in Art Dosierung und Dauer nach der individuellen Situation des Patienten vom Kurarzt zu verordnen sind. Vor allem bei langzeitig chronisch kranken Patienten ist ein individuelles therapeutisches Eingehen auf die Lebenssituation Begleitkrankheiten die Medikation und den aktuellen Zustand unerläßlich. Dies erschwert aber zugleich die Standardisierung von Qualitätskriterien wie sie bei der Behandlung klar diagnostizierter Akuterkrankungen erreichbar erscheinen mag. Hinzu kommt: Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen sind keine Behandlungen - wie passiv hinzunehmende Operationen oder medikamentöse Interventionen - sondern interaktive Prozesse deren Effektivität wie in keinem anderen Versorgungssektor von der Qualität des Zusammenwirkens von Anbietern und Rezepienten (Compliance) abhängt. Das heißt die Qualität von Kuren läßt sich nicht einseitig von den Leistungsstrukturen der Anbieterseite her definieren; entscheidend für die Prozeß- und Ergebnisqualität sind vor allem auch die objektiven und subjektiven Motivationsstrukturen der Patienten (Kurbedürftigkeit Kurfähigkeit Kurbereitschaft) also die Fähigkeit und der Wille durch eigenes Handeln den Gesundungsprozeß in die Selbstverantwortung zu übernehmen. Strukturelle und therapeutische Vorgaben sind deshalb als erfahrungserprobte Richtwerte zu verstehen. "Qualität" entsteht auf der Basis definierter Qualifikations- und Ausstattungskriterien jedoch nur als dynamischer Prozeß in der Interaktion und Kommunikation zwischen Leistungserbringern und Patienten. Die kurortmedizinische Versorgung in den Systemen der Gesetzlichen Sozialversicherung ist in ihrer gesamten Entwicklung des Gesundheitswesens nach dem Krieg gekennzeichnet durch eine enge Kooperation der kurörtlichen Leistungsanbieter mit den Anforderungen der Sozialleistungsträger an die Kur- und Rehabilitationsmedizin. . . .


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