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May 2024

Mitgliederversammlung und 10. Asiatisch-Pazifische Regionalkonferenz von Rehabilitation International in Jakarta September 1995

Journal/Book: Rehabilitation 35 (1996) 68-70. 1996;

Abstract: Hennig Kirsten stv. deutscher Nationalsekretär von RI Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Frankfurt/M. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) und die Deutsche Vereinigung für die Rehabilitation Behinderter (De.Vg.) die beiden deutschen Mitgliedsorganisationen von Rehabilitation International (RI) sind vielfältig in Struktur und Arbeit dieses weltweiten Rehabilitationsdachverbandes dem ca. 150 Mitgliedsorganisationen mit Sitz in 90 Staaten in allen Regionen der Welt angehören eingebunden. So stellen sie im Wechsel den deutschen RI-Nationalsekretär und seinen Stellvertreter die deutschen Delegierten in der Mitgliederversammlung und entsenden u.a. Experten in die Fachgremien von Rehabilitation International. Um die Arbeit in spezifischen Bereichen zu unterstützen unterhält RI u.a. sieben wissenschaftliche bzw. technische Kommissionen und zwar für den medizinischen und beruflichen Bereich für den Bereich der behindertengerechten Umwelt für Soziales für Sport und Freizeit des weiteren für Organisation und Verwaltung und schließlich für Bildung und Erziehung. Thematische Schwerpunkte der Mitgliederversammlung Der Mitgliederversammlung von Rehabilitation International die im September 1995 in Jakarta Indonesien tagte lag zur Beratung eine auf den Vorarbeiten der medizinischen Kommission der auch Vertreter der deutschen Rehabilitationsträger angehören basierende Deklaration zur Prävention vor. In diesem Deklarationsentwurf wurden die weiten Felder von Präventionsmöglichkeiten angesprochen. Die Bandbreite reichte von der Prävention angeborener Erkrankungen über Fragen der Prävention bei Verkehrs- und Berufsunfällen über Behinderungen die durch bewaffnete Konflikte hervorgerufen werden bis hin zur Prävention durch Information und Aufklärung. Diese Deklaration die breite Zustimmung fand soll in der Mitgliederversammlung 1996 verabschiedet und dann weltweit zur Anwendung empfohlen werden. Einen weiteren Schwerpunkt der Beratungen in der Mitgliederversammlung bildeten die UN-Rahmenbestimmungen für die Herstellung der Chancengleichheit für Behinderte und der Stand ihrer Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen. Dieses von der UN 1993 verabschiedete Regelwerk enthält Empfehlungen die sich mit der Zielrichtung der Herstellung von Chancengleichheit für Behinderte insbesondere an die Regierungen wenden. Sie gehen u.a. auf die Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Teilhabe (Sensibilisierung der Allgemeinheit medizinische Versorgung Rehabilitation Unterstützungsdienste) ein. In einem zweiten Abschnitt werden die Zielbereiche für eine gleichberechtigte Teilhabe (insbesondere behindertengerechte Umwelt Bildung und Beschäftigung Einkommenssicherung und soziale Sicherheit) genannt. ... wt


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