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May 2024

Die neuzeitliche ambulante Kur im Lichte der dritten Stufe der Gesundheitsreform

Journal/Book: Heilbad & Kurort 48 (1996) 6 S.132-134. 1996;

Abstract: Hanspeter Grigoleit Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. / AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V. Frankfurter Straße 84 D-53721 Siegburg * Vortrag anläßlich der Fachtagungen "Die GKV-Kompaktkur in der Praxis" am 23. und 24. April 1996 in Bad Mergentheim und am 2. und 3. Mai 1996 in Bad Bevensen Die Fachtagung befaßt sich zentral mit dem Thema "Kompaktkuren". Die Kompaktkur ist eine wichtige und qualitätsorientierte Bereicherung des Kurwesens. Aber die Kompaktkur ist und bleibt eine besondere Kurform. Sie ersetzt nicht die herkömmliche traditionelle Kur auf die ich in meinen Ausführungen eingehen möchte. Doch zunächst zu der 3. Stufe der Gesundheitsreform. Vor dem Hintergrund erheblicher Ausgabensteigerungen im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (Defizit von rund 7 Milliarden DM) und der Gefährdung der Beitragssatzstabilität wird in der Gesundheits-und Sozialpolitik z. Z. die 3. Stufe der Gesundheitsreform diskutiert. Der vorliegende Gesetzentwurf des GKV-Weiterentwicklungsgesetzes aber auch das ganz aktuell vorliegende Programm der Bundesregierung für mehr Wachstum und Beschäftigung zielen darauf ab in der Gesetzlichen Krankenversicherung durch leistungs- und vertragssteuernde und strukturelle Maßnahmen sowie durch mehr Wirtschaftlichkeit die Kostenentwicklung einzudämmen und die Beitragssatzstabilität zu erhalten. Die Bemühungen die Kosten zu begrenzen zielen auch auf den Kurbereich. Insbesondere durch die Entwicklung der Ausgaben und der Fallzahlen bei stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen sind die Kuren insgesamt wieder in die gesundheitspolitische Schußlinie geraten (Steigerung der Ausgaben insgesamt von 13 8 % im Jahr 1995). Bereits die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen hat im Herbst 1995 nachdrücklich an die Krankenversicherung appelliert die Ausgaben insbesondere für stationäre Kuren z. B. durch eine gezieltere Patientenauswahl bzw. bessere Zugangskriterien sowie eine Begrenzung der Bettenkapazitäten stärker einzuschränken. Die Ausgaben für stationäre Kuren sollen 1996 gegenüber 1995 nicht weiter steigen. . . .


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