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May 2024

Die Alterssicherung der Landwirte nach der Agrarsozialreform 1995

Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 12/96 S. 825-846. 1996;

Abstract: Kassel Zusammenfassung Die Alterssicherung der Landwirte existiert als berufsständisch orientiertes Sondersystem der gesetzlichen Sozialversicherung seit 1957. Ihre Sonderstellung steht im unlösbaren Zusammenhang mit ihrer nicht allein sozialpolitischen sondern daneben auch agrarstrukturpolitischen Zielsetzung. Ihre Aufgabe erschöpft sich nämlich nicht in der Absicherung bestimmter Lebensrisiken zugunsten der selbständigen Landwirte und ihrer Familien vielmehr soll sie auch zur Schaffung und zum Erhalt wettbewerbsfähiger wirtschaftlicher Einheiten beitragen. Letzterem dient die Förderung der rechtzeitigen Hofabgabe - ein Anspruch auf Rente besteht nur wenn das Unternehmen abgegeben worden ist - aber auch die für die landwirtschaftliche Sozialversicherung typische Gewährung von Betriebshilfe zur Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Unternehmens. Diese agrarpolitischen Ziele stehen im Interesse der Allgemeinheit sind folglich aus dem Bundeshaushalt und nicht zu Lasten der Versichertengemeinschaft zu finanzieren. Ursprünglich als "Altershilfe für Landwirte" geschaffen mit dem bescheidenen Ziel den sog. Altenteilern einen Bargeldzuschuß zu gewähren ist das Sicherungssystem kontinuierlich ausgebaut worden sowohl hinsichtlich des Kreises der versicherten Personen (Einbeziehung der mitarbeitenden Familienangehörigen) als auch in bezug auf die Leistungen (Einführung von Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit an Hinterbliebene Rehabilitationsleistungen Betriebs- und Haushaltshilfe Beitragszuschüssen). Mit dem Agrarsozialreformgesetz 1995 ist die Alterssicherung der Landwirte grundlegend reformiert worden. Politische Kernstücke der Reform sind die Einbeziehung der Ehegatten in die Versicherungspflicht sowie die Einführung einer Defizithaftung des Bundes. Darüber hinaus ist das gesamte Versicherungs- und Leistungsrecht neu strukturiert worden. Der folgende Beitrag zeichnet diese Entwicklung nach und gibt einen Überblick über das neue Recht. ___MH


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