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May 2024

Soziale Sicherheit in der Europäischen Union - Gemeinschaftsrecht Vorgaben und Ausblick

Journal/Book: Deutschen Rentenversicherung 5-6/96 S. 283-295. 1996;

Abstract: Es geht darum das eigene Sozialsystem in den Kontext des europäischen Integrationsprozesses zu stellen und es auch so zu sehen. Dabei ist es mir ganz wichtig noch einmal nachdrücklich darauf hinzuweisen daß der europäische Integrationsprozeß nicht auf eine Art gehobener Freihandelszone zielt sondern den Ehrgeiz hat eine politische Union zu gestalten. Diese politische Orientierung ist ganz bedeutsam auch im Hinblick darauf daß die Europäische Union über Jahrzehnte zu wirtschaftslastig gewesen ist die Sozialpolitik aber und die Ansprüche die sich aus vernünftiger Sozialpolitik an die Gesamtpolitik ergeben sicher unterbelichtet waren. Spätestens seit dem Gipfel von Hannover 1988 ist deutlich geworden daß den sozialen Aspekten die gleiche Bedeutung beizumessen ist wie den wirtschaftlichen Aspekten. Gewissermaßen zur "Einstimmung" sollten wir jetzt einen Blick auf die verschiedenen vorhandenen nationalen Systeme der sozialen Sicherheit richten. Dabei möchte ich eine Grundthese an den Anfang stellen: Den Königsweg für die richtige Sozialpolitik gibt es nicht . Jedes Land hat seinen eigenen Weg aufgrund seiner spezifischen Situation und der in diesem Land konkret zu lösenden Probleme entwickelt. Die sozialen Probleme waren nicht überall und schon gar nicht überall gleichzeitig dieselben. Die Vorstellungen wie man die sozialen Probleme am besten löst waren auch unterschiedlich. Das ist legitim. Deshalb haben sich auch unterschiedliche Sozialsysteme entwickelt. Keines ist wie das andere aber es gibt einige die doch untereinander mehr oder weniger deutliche Übereinstimmungen aufweisen. Gestern - Sie sehen wie aktuell die ERA mit dieser Tagung ist - hat die Kommission den Bericht über die soziale Sicherheit in Europa beschlossen. Darin unterteilt sie die Mitgliedstaaten in 4 Gruppen. Zunächst die 3 skandinavischen Länder Dänemark Schweden Finnland: Diese Gruppe hat universelle stark egalistische Sicherungssysteme für alle Bürger die für jeden das Recht auf einen gleichen Basisbetrag etablieren. Sie werden mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung auch umfassend vom Staat verwaltet und sind fast zu 100 Prozent steuerfinanziert. Das Sicherungsniveau ist vergleichsweise sehr hoch was sich dann auch in den Ausgaben gemessen am Bruttosozialprodukt widerspiegelt: 33 bis 35 Prozent. Die zweite Gruppe - ich nenne sie die Inselstaaten - Irland und Vereinigtes Königreich. Auch diese Systeme zielen auf eine allgemeine Bürgerversorgung sind in ihrer Organisation stark staatsdominiert machen aber im Gegensatz zu der skandinavischen Gruppe umfassenden und in letzter Zeit zunehmenden Gebrauch von Bedürftigkeitsprüfungen bei der Gewährung von Leistungen. Die Pauschalleistungen die sie gewähren sind auf einem deutlich bescheideneren Niveau als in der ersten Gruppe. Die Ausgaben für die soziale Sicherheit liegen bei 27 Prozent im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und 21 5 Prozent in Irland. Die dritte Gruppe besteht aus Deutschland Frankreich Österreich und den Beneluxstaaten. Hier herrscht im wesentlichen das Versicherungsprinzip für Arbeitnehmer mit lohnbezogenen Beiträgen und beitragsbezogenen Leistungen. Wichtige Ausnahme in den Niederlanden: Renten nach dem Wohnlandprinzip. Sie haben ein relativ hohes Sicherungsniveau - aber wegen der Konzentration auf Arbeitnehmerversicherung natürlich auch das Problem daß es Personengruppen gibt die nicht Arbeitnehmer sind und die "durch das System fallen". ... ___MH


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