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May 2024

Die Altersrente in Spanien*.

Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 5-6/96 S. 315-347. 1996;

Abstract: *Übersetzung aus dem Spanischen von Dr. Hans Joachim Reinhard Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht München. 1 Vergleiche Manual de Educación Obrera: La Segundad Sozial Oficina Internacional de Trabajo Ginebra 1970. Inhaltsverzeichnis: I. Einführung II. Die rechtliche Regelung der Altersrente 1. Die Einführung des derzeitigen Systems der sozialen Sicherheit 2. Die jüngste Entwicklung 2.1 Einführung einer Höchstrente 2.2 Einführung einer Mindestrente 2.3 Änderung der Beitragszeit für die Berechnung der Rente 2.4 Änderung der Beitragszeit für den Erwerb des Rentenanspruchs III. Herabsetzung der gesetzlichen Altersgrenze IV. Ruhestand als Maßnahme der Beschäftigungsförderung V. Entwicklung der Zahl der Altersrenten VI. Die demographische Entwicklung in Spanien VII. Das tatsächliche Renteneintrittsalter I. Einführung Wenn man Überlegungen zum Ruhestand anstellt bringt man damit in erster Linie im allgemeinen das Alter in Verbindung ab dem man einen Anspruch auf Erhalt einer Rente der Sozialversicherung hat. Es ist wohlbekannt daß man das was in der Sozialversicherung als Altersgrenze angesehen wird ganz allgemein gesprochen traditionell von der Existenz eines Überschusses an Arbeitskräften abhängig sein läßt von der natürlichen Tatsache daß eine Person ab einem bestimmten Alter üblicherweise größere Schwierigkeiten hat eine Beschäftigung zu finden sowie davon daß Personen ab einem bestimmten Alter denen es gelungen ist ihren Arbeitsplatz zu behalten ein Hindernis bilden für die Jugendlichen die erstmals eine Arbeitsstelle suchen eine Arbeit zu finden. Während der Weltwirtschaftskrise hat im Jahre 1933 die Internationale Arbeitskonferenz die Herabsetzung der Altersgrenze als Maßnahme zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit empfohlen1. Im Gegensatz dazu zielte in den Phasen des wirtschaftlichen Wachstums die Wirtschaftspolitik darauf ab sämtliche Produktivkräfte bis zum äußersten zu nutzen darunter eingeschlossen die Verlängerung der aktiven Lebensphase der Arbeitnehmer. Die Gewerkschaften haben hingegen sogar während der Zyklen einer Wirtschaftsexpansion die Herabsetzung der Altersgrenze verteidigt weil sie dies traditionellerweise als eine Lohnerrungenschaft verstanden haben. Die jüngste Wirtschaftskrise und die damit einhergehende Krise des Arbeitsmarktes haben in Spanien wie in den anderen europäischen Ländern wieder die Frage auf die Tagesordnung gebracht welches die Altersgrenze sein soll. Es entzündet sich so ein heftiger Streit der soweit geht daß diese Frage sich in ein politisches Problem verwandelt. Dieser Streit entsteht weil man die Altersgrenze an die Arbeitsmarktsituation ankoppeln will und damit die Altersgrenze als Maßnahme der Beschäftigungspolitik in Betracht zieht. Die neu eingeführten Muster von Altersgrenzen die unter dem Druck der Wirtschaftskrise und des Arbeitsmarktes verabschiedet werden konnten können zwar sofortige Vorteile bieten jedoch auf Dauer rufen sie nicht gering zu schätzende Unannehmlichkeiten hervor die langfristig zu spüren sein werden. ... ___MH


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