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May 2024

Planung medizinischer Rehabilitation als Aufgabe der Länder? Versorgungsplanung am Beispiel psychosomatischer Erkrankungen in einem neuen Bundesland

Journal/Book: Deutsche Rentenversicherung 4/95 S. 261-267. 1995;

Abstract: Zusammenfassung Anhand der Ausgangsposition von epidemiologischen Daten wird beispielhaft der Bedarf an Krankenhausbetten für psychosomatische Patienten in einem neuen Bundesland ermittelt. Bei keinem anderen Krankheitsspektrum wird deutlich welche herausragenden Aufgaben die Rentenversicherung in der stationären Rehabilitation psychosomatisch Kranker übernommen hat. Während die Krankenhausplanung Aufgabe der Länder ist liegt die Zuständigkeit bei der Durchführung von Rehama8nahmen bei den Trägern der Sozialversicherung. Ein Arbeitskreis für die Sicherstellung der landesweiten rehabilitativen Versorgung in dem im Freistaat Sachsen die Rentenversicherung Krankenversicherung Unfallversicherung und das zuständige Ministerium beteiligt sind bewährt sich. Im Gegenzug sollte auch auf Landesebene den Trägern der Rehabilitation ein Beteiligungsrecht im Krankenhausplanungsausschu8 ermöglicht werden. Akutversorgung und rehabilitative Versorgung müssen sich notwendigerweise ergänzen In Zukunft ist dieses wegen Krankheitswandels und Älterwerdens der Bevölkerung im Sinne einer optimierten Patientenversorgung unerläßlich. ___MH


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