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May 2024

Qualitätssicherung in der medizinischen Rehabilitation

Journal/Book: Heilbad & Kurort 47 (1995) 7 S.194-196. 1995;

Abstract: Dr. Ferdinand Schliehe und Pia Zollmann Frankfurt/Main Die gesetzliche Rentenversicherung hat ein gemeinsames Qualitätssicherungsprogramm für die medizinische Rehabilitation beschlossen (Fünf-Punkte-Programm). Das Programm bezieht neben der Strukturqualität (Ausstattung Personal Klinikkonzepte; auch die Prozeßqualität (Dokumentation des Verlaufs) und vor allem die Ergebnisqualität (Erfolg nach Arzt- und Patientenurteil) ein. Das Programm wird seit Beginn dieses Jahres in einer mehrjährigen Entwicklungs-und Umsetzungsphase schrittweise in allen eigenen und von der Rentenversicherung federführend belegten Rehabilitationseinrichtungen eingeführt. Wissenschaftliche Institute werden Unterstützung leisten indem sie die Auswertungen vornehmen die eingesetzten Instrumente weiterentwickeln sowie auch den zumutbaren Datenumfang und die Kostenauswirkungen prüfen. Eine besondere Aufgabe von indikationsspezifischen Expertengruppen nach dem Vorbild der Reha-Kommission wird darin bestehen die Standards und Bewertungskriterien festzulegen. Die einzelnen Rentenversicherungsträger haben bereits in der Vergangenheit vielfältige Maßnahmen zur Qualitätssicherung eingesetzt. Das Qualitätssicherungsprogramm knüpft an diese Maßnahmen an: Zur Optimierung werden in der Umsetzungsphase noch unterschiedliche Entwicklungen berücksichtigt. Ziel ist es kurzfristig zu einfachen und einheitlichen Instrumenten und Verfahren zu gelangen. Zur Steuerung des Qualitätssicherungsprogramms ist auf VDR-Ebene ein Koordinierungsausschuß eingerichtet worden in dem die Rentenversicherungsträger vertreten sind. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die abschließende Auswahl der Instrumente die erforderlichen zeitlichen Festlegungen die Abstimmung der notwendigen wissenschaftlichen Begleituntersuchungen sowie die Ergebnisauswertung. Bedeutung der Reha-Kommission Das Qualitätssicherungsprogramm beruht auf den Untersuchungen und Ergebnissen der Reha-Kommission. Es ist als Bestandteil eines mit der Reha-Kommission (1989-1991) umfassend einsetzenden Prozesses der Weiterentwicklung in der medizinischen Rehabilitation zu verstehen. Die Vorschläge zur Weiterentwicklung beschränken sich nicht auf die Durchführung der Rehabilitation in den Kliniken sondern beziehen sich auf alle Ebenen und Bereiche der medizinischen Rehabilitation. Zu den wichtigsten Entwicklungsbereichen zählen: die Weiterentwicklung der rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen der Rehabilitation die Verbesserung des Zugangs der Einleitungsverfahren und der sozialmedizinischen Beurteilung der Rehabilitationsbedürftigkeit der Ausbau eines gestuften Systems der Rehabilitation mit ambulanten teilstationären und stationären Leistungen die qualitative Weiterentwicklung der stationären Rehabilitation und die Verbesserung ihrer Leistungsfähigkeit die Intensivierung der rehabilitationswissenschaftlichen Forschung als Voraussetzung für die langfristige Weiterentwicklung der Rehabilitation die Verbesserung der Aus- Fort- und Weiterbildung für alle in der Rehabilitation tätigen Berufsgruppen. Zu allen diesen Punkten gibt es konkrete Vorschläge und Umsetzungsprojekte. Das Fünf-Punkte-Programm der Rentenversicherung stellt in dieser Hinsicht nur ein Baustein - wenngleich einen der wichtigsten - im Gesamtprozeß der Weiterentwicklung dar. Spannungsfelder der Qualitätssicherung Qualitätssicherung im Gesundheitswesen steht im Mittelpunkt vielfältiger Erwartungen und Zielsetzungen. Diese ergeben sich zum einen durch die unterschiedlichen Beteiligten auf diesem Gebiet: Leistungsträger Kliniken Klinikbetreiber Fachgesellschaften usw. Zum anderen werden mit der Qualitätssicherung zum Teil unterschiedliche Ziele verfolgt und verschiedene Konzepte und Verfahren eingesetzt. Der folgende Überblick erläutert einige der sich daraus ergebenden Zusammenhänge. Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit Im Gesundheitswesen werden seit einigen Jahren sowohl Fragen der Qualitätssicherung als auch Kostenfragen intensiv diskutiert. Den Kostenfragen wird dabei häufig eine größere Bedeutung beigemessen als der Qualitätssicherung. Qualitätssicherung im Gesundheitswesen ist jedoch als ein zumindest gleichwertiges Versorgungsziel neben der Wirtschaftlichkeit anzusehen. Die Hauptziele der Qualitätssicherung liegen darin eine bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten die Transparenz der Leistungserstellung zu erhöhen und die Wirksamkeit der Leistungen durch ständige Weiterentwicklung zu verbessern. . . .


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