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May 2024

PROGNOS-Gutachten 1995 (III)

Journal/Book: DRV-Schriften Band 4 1995. 1995;

Abstract: Das Wichtigste in Kürze (Fortsetzung) Unter den oben angeführten demografischen und ökonomischen Bedingungen ergibt sich für den Beitragssatz in der GRV folgender Verlauf (vgl. Abbildung I-1) (o. Abb.): - Ausgehend von 1995 mit 18 6 % erhöht er sich bis 2000 in beiden Varianten auf etwa 20 %. Bis 2000 unterscheiden sich auch die ökonomischen Varianten und die Höhe der Beschäftigung noch wenig voneinander. - Nach 2000 steigt der Beitragssatz in der oberen Variante bis 2030 kontinuierlich um jeweils rd. 2 Prozentpunkte pro Dekade auf etwas über 26 % an. In der unteren Variante ist der Anstieg auf 28 5 % bis 2030 etwas stärker ausgeprägt. - Zwischen 2030 und 2040 sind die Veränderungen des Beitragssatzes in beiden Varianten nur noch gering. Die geschilderte Entwicklung ist im wesentlichen auf das Zusammenspiel dreier wichtiger Einflüsse zurückzuführen: 1. Die strukturellen Verschiebungen im Bevölkerungsaufbau: Als Indikator hierfür wird oft auf den sog. Altersquotienten zurückgegriffen der als Verhältnis der 60- und mehr-jährigen zu den 20- bis 59jährigen ausgedrückt wird. Diese Relation steigt für Gesamtdeutschland in der oberen Variante von 35 6 % 1992 auf 66 8 % bis 2030 in der unteren Variante auf 72 6 % an. Zwischen 2030 und 2040 geht der Altersquotient wieder zurück und zwar in beiden Varianten um etwa 3 %-Punkte. 2. Die Entwicklung der Beschäftigung: Die demografische Komponente reicht als Erklärung für die Beitragssatzänderung nicht aus. Die Bedeutung der Beschäftigung für die Beitragssatzentwicklung wird erkennbar wenn man die Beschäftigtenquote ausgedrückt als Relation der abhängig Beschäftigten (ohne Beamte) zur Bevölkerung der 20- bis 59jährigen betrachtet: Die Beschäftigtenquote steigt von 64 % in 1992 auf 72 3 % in der oberen und 69 1 % in der unteren Variante bis zum Jahr 2040. Setzt man die Beschäftigtenquote in den Altersquotienten ein erhält man die Relation der 60- und mehr-jährigen Bevölkerung bezogen auf die Zahl der Beschäftigten (Beitragszahler). Auf der Basis dieser Relation läßt sich dann die Veränderung der Beitragssätze zwischen 2030 und 2040 besser erklären. Diese Relation verändert sich zwischen 2030 und 2040 in der oberen Variante kaum mit ihr auch nicht der Beitragssatz in der unteren Variante steigt sie in diesem Zeitraum weiter mit ihr auch der Beitragssatz. 3. Das Prinzip der Nettoanpassung und der Regelmechanismus für den Bundeszuschuß: Seit dem Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) orientiert sich die Anpassung der Einzelrenten an der Veränderung der Nettoentgelte. Das Prinzip der Nettoanpassung wirkt wie ein "eingebauter Stabilisator" für den GRV-Beitragssatz. Eine sinkende Nettoquote u.a. auch wegen des steigenden GRV-Beitragssatzes bremst den Beitragssatzanstieg weil sich der Anstieg der Nettoentgelte und mithin die Rentenerhöhungen verlangsamen. Hinzu kommt die Regelbindung des Bundeszuschusses der seit dem RRG 1992 nicht nur mit der Entwicklung der Bruttoentgelte sondern auch entsprechend der Veränderung des Beitragssatzes fortgeschrieben wird: Ein höherer Beitragssatz hat unmittelbar eine entsprechende Erhöhung des Bundeszuschusses zur Folge mit der Konsequenz einer Begrenzung des Beitragssatzanstiegs. Aus dem Prinzip der Nettoanpassung der Renten folgt daß das sogenannte Nettostandard-Rentenniveau das die Netto-Versichertenrente unter Berücksichtigung der Eigenbeteiligung der Rentner an der KVdR und an der PVdR mit dem Nettoarbeitsentgelt auf der Basis der Werte der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung vergleicht sowohl in der oberen wie auch in der unteren Variante im Zeitablauf konstant bleibt. Fazit: Unter den getroffenen Annahmen zur demografischen und ökonomischen Entwicklung kommen auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber stark steigende Sozialbeitragssätze zu. Das gilt vor allem für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als auch zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung. Zusätzlich werden Arbeits- und Gewinneinkommen durch höhere Lohn- und Einkommensteuern belastet. Trotz des ausgeprägten Rückgangs der Nettoquote also des Anteils der Bruttoentgelte der den Arbeitnehmern letztlich für Konsum und Ersparnis verbleibt liegt in beiden Szenarien das reale Nettoeinkommen je Beschäftigten imJahr2040 deutlich über dem Niveau von 1992. Mit anderen Worten bedeutet dies daß von heute aus betrachtet in Zukunft zwar der Nettoeinkommenszuwachs erheblich geschmälert das Nettoeinkommensniveau selbst aber nicht angegriffen wird. ___MH


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