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May 2024

Situation der Heilbäder und Kurorte in den neuen Bundesländern im einzelnen

Journal/Book: Heilbad & Kurort 47 (1995) 8 S.179-182. 1995;

Abstract: Brandenburg Nach Angaben des Brandenburgischen Kurorte- und Bäderverbandes e. V (Bad Wilsnack) ist wegen der im Aufbau befindlichen Kurorte eine aussagefähige Statistik noch nicht vorhanden. Zum größten Teil beschränken sich die Kurorte noch auf den Standort einer Reha-Klinik. Das Kurorte-Gesetz des Landes Brandenburg wurde im Februar 1994 verabschiedet. Es gibt auch einen Landesfachbeirat der Empfehlungen an das zuständige Ministerium weitergibt. Bislang haben vier Kurorte die staatliche Anerkennung: Bad Freienwalde Bad Liebenwerda Bad Wilsnack und Belzig. Zwei Anerkennungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen (Bad Saarow-Pieskow und Buckow). Mittelfristig ist mit etwa acht anerkannten Kurorten zu rechnen. Nach Einschätzung der Brandenburger Bäderfachleute bedarf es noch eines langen Prozesses bis weitere Kurorte im besten Sinne entstehen insbesondere was Infrastruktur und die Einführung offener Badekuren betrifft. Mecklenburg-Vorpommern Der Bäderverband Mecklenburg-Vorpommern wurde 1991 gegründet. Bis 1995 fand aber kaum eine Verbandsarbeit statt so daß der Verband bei weitem noch nicht die Bedeutung erlangt hat die er in einem Land das über hervorragende Voraussetzungen für ein gut entwickeltes Kurwesen verfügt haben müßte. Der Bäderverband hat zur Zeit 18 Mitglieder. Demgegenüber gibt es derzeit im Lande Mecklenburg-Vorpommern 31 prädikatisierte Kur- und Erholungsorte. Diese Zahlen waren den Mitgliedern des Bäderverbandes Anlaß im Rahmen einer Mitgliederversammlung am 11. Mai 1995 die Verbandsarbeit neu zu strukturieren und damit auch zu aktivieren. Bereits im Februar 1993 wurde im Lande Mecklenburg-Vorpommern das Gesetz über die Anerkennung als Kur- und Erholungsort beschlossen. Auf der Grundlage dieses Gesetzes wurden Heiligendamm und Graal-Müritz als Seeheilbäder Boltenhagen Rerik Kühlungsborn Nienhagen Warnemünde Dierhagen Wustrow Ahrenshoop Prerow Zingst Binz Sellin Baabe Göhren Thiessow Zinnowitz Zempin Koserow Kölpinsee Ückeritz Bansin Heringsdorf Ahlbeck als Seebäder Bad Doberan Bad Sülze als Heilbäder und Krakow am See als Luftkurort die bereits nach der Verordnung über Kurorte Erholungsorte und natürliche Heilmittel (Kurortverordnung vom 3. August 1967 der DDR) eine entsprechende Prädikatisierung nachweisen konnten überleitet. . . .


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