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May 2024

Der gesundheitspolitische Stellenwert ambulanter Kompaktkuren für die Weiterentwicklung des Deutschen Kurwesens aus der Sicht der Krankenkassen

Journal/Book: Heilbad & Kurort 47 (1995) 7 S.196-199. 1995;

Abstract: Dipl.-Verwaltungswiss. Roger Jaeckel München Das Gesundheitswesen im allgemeinen und das Kurwesen im besonderen haben durch das Gesundheits-Strukturgesetz ein weiteres Regulativ zur Eindämmung der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen erfahren das es in seinen Auswirkungen näher zu betrachten gilt bevor im nächsten Schritt mögliche Konsequenzen für das Fortbestehen und die Weiterentwicklung ambulanter Kurangebote einer sachlichen Erörterung zugeführt werden. Insbesondere wird ein relativ neuer Kurtypus nämlich die ambulante Kompaktkur eine krankenkassenspezifische Bewertung erfahren die für die Kurverantwortlichen somit weitere Impulse und Denkanstöße liefern soll besonders was die Erwartungshaltung der Ersatzkassen zu diesem Thema anbetrifft. Die Bedeutung ambulanter Vorsorge-und Rehabilitationskuren aus der Sicht und für die Ersatzkassen Das deutsche Kurwesen kann auf eine langjährig gewachsene und kulturhistorisch gut überlieferte Entwicklung zurückblicken das durch literarische Zeitzeugen wie Johann Wolfgang v. Goethe Thomas Mann oder Hermann Hesse weit über Deutschlands Grenzen einen entsprechenden Bekanntheitsgrad erlangte. Dennoch bleibt bis auf den heutigen Tag festzustellen daß dieses Kurwesen bei unseren europäischen Nachbarn seinesgleichen sucht. Somit wird deutlich daß dieses spezielle Leistungsangebot integraler Bestandteil unseres Gesundheitssystems geworden ist das aber seit Jahren in seinem Bestand gefährdet erscheint und nicht zuletzt gesetzgeberischen Sparzwängen geopfert werden soll. Um so wichtiger scheint an dieser Stelle der Hinweis angebracht zu sein daß die Ersatzkassen den Kurorten und Heilbädern ein verläßlicher Vertragspartner in all den zurückliegenden Jahren gewesen ist. So kann anhand der Pro-Kopf-Ausgaben je Mitglied leicht nachvollzogen werden daß die Ersatzkassen in ihrer Gesamtheit doppelt so viele Kuren genehmigen als vergleichsweise alle Primärkassen zusammengerechnet und somit doppelt so viel für Gesundheitsleistungen je Mitglied in den deutschen Heilbädern und Kurorten ausgeben. Obwohl das ambulante Kurwesen für unsere Versicherten einen hohen Stellenwert besitzt und somit einen wichtigen Eckpfeiler in unserem Versorgungssystem darstellt darf diese Feststellung nicht darüber hinwegtäuschen daß trotz gleichbleibender Ausgabenrelation zu den anderen Kassenarten die Gesamtnachfrage nach Kurleistungen merklich zurückgegangen ist. Dies hat selbstverständlich seine Gründe auf die im folgenden explizit einzugehen sein wird. Das Kurwesen zwischen Kostendämpfung und gesetzlichem Leistungsanspruch Das Jahr 1989 markiert einen Wendepunkt in der Geschichte des deutschen Kurwesens. Mit dem ab diesem Jahr in Kraft getretenen und als Jahrhundertwerk gepriesenen Gesundheits-Reformgesetz (GRG) erfuhr das Kurwesen eine Talfahrt von der es sich bis heute nicht mehr so richtig erholt hat. So wurden 1989 nur noch 435 000 ambulante Kuren durchgeführt was gegenüber 1988 einen Rückgang von 47 % gleich 386 000 Kuren bedeutete. Selbst 1993 das erste Jahr im Zeichen des Gesundheits-Strukturgesetzes (GSG) und der wirtschaftlichen Rezession wurden 489 700 Kuren insgesamt genehmigt was zwar gegenüber 1989 keinen weiteren Tiefstand bedeutet. Es muß jedoch mit aller Offenheit darauf hingewiesen werden daß auf der Basis von 1991 mit rd. 575 600 ambulanten Badekuren die Jahre 1992 und 1993 von weiteren Nachfragerückgängen in Höhe von -9 4 % bzw. -14 9 % gekennzeichnet waren. Fragt man nach den Gründen dieser Gesamtentwicklung so können aus verbandspolitischer Sicht folgende Feststellungen getroffen werden: . . .


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