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May 2024

Ambulante Rehabilitation - Chance und Herausforderung

Journal/Book: Heilbad & Kurort 46 (1994) 5 S.136-140. 1994;

Abstract: Barbara Hüllen und Birgit Schauenburg Essen In unserer Gesellschaft nimmt die Zahl der Kranken ständig zu - trotz "moderner Medizin" und ständig steigenden finanziellen Aufwendungen für Gesundheitsleistungen. Dies hat sicherlich mit der demographischen Entwicklung und der höheren Lebenserwartung der Menschen zu tun. Allerdings muß auch die Frage erlaubt sein ob unser heutiges Gesundheitssystem den Anforderungen - noch-entspricht. Die für die ambulante Versorgung Verantwortlichen haben sich mit dem akutmedizinischen Erfolg des Gesundheitswesens bisher nur unzureichend auseinandergesetzt. Rund 10 v. H. der Bevölkerung ist gesundheitlich behindert. Es wird damit gerechnet daß künftig rund 80 v. H. aller Patienten bei Allgemeinärzten chronisch Kranke sind. Um dieser Entwicklung gerecht zu werden gilt es neue Wege zu beschreiten. Das bedeutet jedoch nicht mehr Einrichtungen mehr Ärzte Krankengymnasten und Therapeuten sondern vor allem neue medizinische Leitbilder und eine neue teamorientierte Organisation der Zusammenarbeit. Die Betriebliche Krankenversicherung setzt sich dafür ein diese Rehabilitationslücke in der ambulanten Versorgung zu schließen damit "gewonnene Lebensjahre" zunehmend "gesunde Lebensjahre" werden in denen die Menschen aktiv am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. 1. Ambulante Rehabilitation heute Bereits mit dem Gesundheits-Reformgesetz 1989 wurde der Vorrang der ambulanten gegenüber der stationären Rehabilitation gesetzlich normiert. Das Gesundheitsstrukturgesetz von 1993 hat am Grundsatz "ambulant vor stationär" festgehalten. Und auch im Diskussionsentwurf eines Sozialgesetzbuches IX werden "Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. . . in teil- oder vollstationärer Form" nur gewährt soweit Art und Schwere der Behinderung oder die Sicherung des Erfolgs der Leistungen die besonderen Hilfen dieser Einrichtungen erforderlich machen. . . . Aus gesundheitsökonomischen Gründen wurde damit per Gesetz die Präferenz ambulanter Leistungen formuliert. Doch wie steht es damit in der Wirklichkeit? . . .


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