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May 2024

Die psychosomatische Grundversorgung

Journal/Book: Z. ärztl. Fortbild. (ZaeF) (1994) 9 Jg. 88: S. 655-657. 1994;

Abstract: Dr. med. Eberhard Hesse. Lehrbeauftragter für Allgemeinmedizin an der WWU Münster Der Begriff "psychosomatische Grundversorgung" wurde 1987 eingeführt im Zusammenhang mit der Erneuerung der Gebührenordnung (EBM) die zur Aufgabe hatte die "sprechende Medizin" zu fördern. Das Ziel der Psychosomatischen Grundversorgung wurde definiert in den Psychotherapierichtlinien (Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Durchführung der Psychotherapie in der kassenärztlichen Versorgung vom 3. 7. 1987): Ziel der psychosomatischen Grundversorgung ist: ? eine möglichst frühzeitige differentialdiagnostische Klärung komplexer Krankheitsbilder ? eine verbale oder übende Basistherapie psychischer funktioneller und psychosomatischer Erkrankungen durch den primär somatisch orientierten Arzt und ? gegebenenfalls die Indikationsstellung zur Einleitung einer ätiologisch orientierten Psychotherapie durch einen psychoanalytisch oder verhaltenstherapeutisch behandelnden Arzt. Um diese Basistherapie abrechnen zu können war eine zusätzliche Qualifikation erforderlich und eine Fortbildung wünschenswert. Die Leistungen nach den Ziffern 850 (Diagnostik) und 851 (verbale Intervention) dürfen von Ärzten mit Erfahrung in der Psychosomatik abgerechnet werden die in "mindestens dreijähriger Tätigkeit in Praxis oder Klinik durch Mitarbeit in Balint-Gruppen oder durch ähnliche qualifizierende Tätigkeiten eine entsprechende Befähigung erworben haben" Zitat (EBM) Deutscher Ärzteverlag Stand 1. 1. 1994 (5). Während eine vom damaligen KBV-Vorsitzenden Häussler eingesetzte Kommission die "qualifizierenden Tätigkeiten" wie folgt definierte: 40 Doppelstunden Balintgruppe 10 Doppelstunden Unterrichtung in Einführung in die psychosomatische biographische Anamneseerhebung und 20 Doppelstunden an theoretischer Fortbildung (6) war dann die Umsetzung in den verschiedenen Länderkammern eher unterschiedlich. Für Niedersachsen z. B. trat am 1. 7. 1988 die neue Psychotherapievereinbarung in Kraft und forderte vom an der psychosomatischen Grundversorgung teilnehmenden Arzt 1. Erfahrungen aus mindestens dreijähriger selbstverantwortlicher ärztlicher Tätigkeit vom Tage der Approbation an. Sie kann in Klinik oder Praxis erworben werden. Tätigkeiten auf den Gebieten Pharmakologie Laboratoriumsmedizin und Pathologie können nicht anerkannt werden. 2. Kenntnisse der psychosomatisch orientierten Krankheitslehre. Der Antragsteller hat nachzuweisen daß er seine Kenntnisse in mindestens 30 Stunden Theorie erworben hat. 3. Reflektierte Erfahrungen über die psychodynamische und psychotherapeutische Bedeutung der Arzt-Patienten-Beziehung. ... ab


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