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May 2024

Aufklärungspflicht bei medikamentöser Therapie - aus ärztlicher Sicht (Aufklärungspflicht bei medikamentöser Therapie)

Journal/Book: Z. ärztl. Fortbild. 88(12) (1994) 1063-1071. 1994;

Abstract: Prof. Dr. Dietrich Henschler Universität Würzburg Institut für Toxikologie und Pharmakologie Würzburg In der Arzneitherapie gilt der Satz: Jedes Medikament sollte Heilwirkung haben und jedes hat auch unerwünschte Nebenwirkungen; ein Medikament ohne Nebenwirkungen ist verdächtig auch keine therapeutischen Wirkungen zu entfalten. Dieses Janusgesicht hat die Arzneitherapie seit den frühesten Anfängen begleitet. Immer auch galt es als ärztliche Pflicht im Einzelfall der Arzneimittelanwendung den Heileffekt auf das Besterreichbare zu steigern den Schadeffekt auf das Geringstmögliche zu beschränken. Dieser Grundsatz sollte den Arzt schon bei der Auswahl des geeigneten Medikaments leiten ebenso wie bei der Wahl der richtigen Dosis und der Zeitdauer der Anwendung. Wirkung und Nebenwirkung einst jetzt und künftig Was die Bilanz zwischen erwünschter therapeutischer und unerwünschter Nebenwirkung anbelangt so hat es in der Entwicklung des Therapieschatzes über die Zeitläufe Änderungen gegeben. Die Entwicklung verlief phasenhaft. Abgesehen von Wechseln und Strömungen in der ärztlichen Auffassung waren es auch einige Marksteine in der wissenschaftlichen Entwicklung. Einer ist sicher in der Isolierung und Reindarstellung von Wirkstoffen vor allem aus dem Pflanzenreich aber auch aus dem Tier- und Mineralreich zu sehen: Mit der Standardisierung der Wirkstoffe wurde die Therapie besser steuerbar und Risiken durch Fehldosierung in der Häufigkeit ihres Auftretens geringer; zugleich aber ermutigte die bessere Steuerbarkeit zu höherer Dosierung die gerade bei starkwirksamen Therapieprinzipien das Nebenwirkungsprofil verschärfen konnte. Ein weiterer Markstein ist die Einführung eines Arzneimittelgesetzes das stringente Prüfverpflichtungen zum Nachweis therapeutischer Wirksamkeit auferlegte. Der Wirkungsnachweis gelingt um so leichter je stärker die Wirksamkeit eines neuen Stoffes sich von den Vertretern des bisherigen Therapiebestandes abhebt dadurch kam es - zumindest in einigen Sektoren der Arzneimitteltherapie - zur Entwicklung und Einführung immer stärker wirksamer Vertreter die nach dem obengenannten Grundsatz auch mehr und stärkere Nebenwirkungen auslösten... Stö_


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