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May 2024

Die Ausgleichsregelung zugunsten der Land-und Forstwirtschaft nach der Änderung des § 19 Wasserhaushaltsgesetz und der Landeswassergesetze aufgrund bestehender Wasserschutzgebiete und Heilquellenschutzgebiete

Journal/Book: Heilbad & Kurort 44 (1992) 7-8 S.135-138. 1992;

Abstract: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Ulrich Neuwied * Herrn Professor Dr. Gert Michel gewidmet der sich sowohl in der Arbeitsgemeinschaft für naturwissenschaftliche und technische Grundlagen der Balneologie als auch im Geologischen Landesamt NRW große Verdienste bei der wissenschaftlichen und technischen Behandlung des Themas erworben hat. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Ulrich Neuwied Mitglied zahlreicher Ausschüsse des Deutschen Bäderverbandes und Vorsitzender des Rechtsausschusses der SITH (Internationale Gesellschaft für Heilbädertechnik) sowie Geschäftsführer der deutschen Sektion der ISMH (Internationale Gesellschaft für medizinische Balneologie und Klimatologie; Präsident: Professor Dr. Dr. Pratzel München) hatte in den letzten Jahren gerade in Rheinland-Pfalz auf Bitten des Deutschen Bäderverbandes und in enger Abstimmung mit der Geschäftsführung des Fremdenverkehrs- und Heilbäderverbandes Rheinland-Pfalz in verschiedenen wasserrechtlichen arzneimittelrechtlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen den Heilbädern und Kurorten beratend zur Seite gestanden. Bei früherer Gelegenheit hatte Dr. Ulrich schon im Rahmen der Tagungen der Sektion Heilbäder und Kurorte von Rheinland-Pfalz über aktuelle Rechtsprobleme des Knur- und Bäderwesens referiert. Anläßlich der diesjährigen Frühjahrstagung der Sektion Heilbäder und Kurorte Rheinland-Pfalz am 13. April 1992 in Rengsdorf nahm Dr. Ulrich in seinem Referat "Das Wasserrecht in Rheinland Pfalz und seine Auswirkungen auf Heilbäder und Kurorte unter Berücksichtigung der EG-Gesetzgebung" zu zahlreichen heilquellenrechtlichen und kurortrechtlichen Problemen die zugleich aktuelle Fragen der Wettbewerbssitutaion und möglicher Wettbewerbsverzerrungen im Rahmen der EG-Gesetzgebung und der Entwicklung des Europäischen Binnenmarktes behandelten Stellung. Im Mittelpunkt stand dabei die Ausgleichsregelung zugunsten der Land- und Forstwirtschaft aufgrund bestehender oder zukünftiger Heilquellenschutzgebiete der Heilbäder und Kurorte. . . .


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