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May 2024

Begutachtung im Strafrecht - aus juristischer Sicht -

Journal/Book: Z. ärztl. Fortbild. 86 (1992) 754-760. 1992;

Abstract: Dr. jur. Christoph Sowada Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin Berlin Das Verhältnis zwischen Medizinern und Juristen ist in vielfacher Hinsicht gespannt (1); dies gilt insbesondere dort wo - wie beispielsweise bei der Problematik des Behandlungsfehlers oder beim Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht - das medizinische Handeln unmittelbarer Gegenstand juristischer Entscheidung ist. Im Vergleich zu diesen Reizthemen müßte es sich beim Problemfeld der psychiatrischen Begutachtung im Strafverfahren um ein eher konfliktarmes Problemfeld handeln da hier beide Berufsgruppen - idealtypisch betrachtet - auf die Erreichung eines übereinstimmenden Zieles (die angemessene Beurteilung des Beschuldigten) hinarbeiten. Gleichwohl offenbart der forensische Alltag auch in Ansehung der Begutachtungssituation erhebliche Schwierigkeiten im Umgang zwischen Medizinern und Juristen und die Vielzahl der literarischen Stellungnahmen belegt daß es sich hierbei keineswegs nur um singuläre Erscheinungen handelt wie sie im menschlichen Miteinander angesichts individueller Eigenheiten immer wieder vorkommen. Man täusche sich nicht: Die seit langem geführte Diskussion um die "Krise des Sachverständigenbeweises" (2) und um die funktionale Stellung des Sachverständigen im Strafverfahren (3) weisen auf ein strukturelles Problem hin das aber nicht nur normativer sondern zugleich psychologischer Natur ist. Wie sehr diese Schwierigkeiten (auch) im psychologischen Bereich wurzeln läßt sich vor allem an der Schärfe mancher Äußerung ablesen so etwa wenn beklagt wird daß "das Mißverständnis regiert" (4) oder wenn behauptet wird der Richter liebe den Sachverständigen ebensowenig wie jemand eine Prothese liebe auf deren Hilfe er angewiesen ist (5). Es wäre freilich vermessen wollte dieser Beitrag den Anspruch erheben die Problematik des psychowissenschaftlichen Sachverständigen gleichsam in der Manier des Gordischen Knotens mittels eines einzigen Schlages zu durchtrennen. Deshalb stecken sich die nachfolgenden Überlegungen ein deutlich bescheideneres Ziel: Es soll versucht werden die pauschale Zusammenfassung zur Gruppe "der Juristen" aufzuspalten und nach der Problematik des Sachverständigenbeweises aus der Sicht des Richters und aus der Perspektive des Verteidigers zu fragen. Für eine derartige Gegenüberstellung spricht die Vermutung daß die Schwierigkeiten im Umgang mit dem psychowissenschaftlichen Sachverständigen maßgeblich bestimmt sind durch die an den Gutachter gerichteten Erwartungen; eben diese Erwartungen hängen aber wesentlich von der jeweiligen Verfahrensrolle des beteiligten Juristen ab. ... wt


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