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May 2024

Begutachtung im Zivilrecht; Die Beurteilung der Einwilligungsfähigkeit - aus juristischer Sicht -

Journal/Book: Z. ärztl. Fortbild. 86 (1992) 777-780. 1992;

Abstract: Dr. jur. Harald Franzki Präsident des Oberlandesgerichts a.D. Celle I. Vorbemerkung Zur Rechtmäßigkeit jeder ärztlichen Behandlung gehört daß sie einerseits medizinisch indiziert ist und daß andererseits der Patient wirksam in sie eingewilligt hat. Die Wirksamkeit der Einwilligung hat im Zusammenhang mit den Aufklärungspflichten des Arztes erhebliche praktische Bedeutung. Im Vergleich dazu beschäftigt die Frage ob der Patient überhaupt einwilligungsfähig war nur verhältnismäßig selten die Gerichte. Soweit dies strittig ist geht es meist um die Frage ob für die Behandlung eines minderjährigen Patienten dessen Einwilligung ausreichte oder die Einwilligung seiner gesetzlichen Vertreter erforderlich gewesen wäre. Dagegen kommt es recht selten vor daß nach der Behandlung eines volljährigen Patienten seine tatsächlich erklärte Einwilligung nachträglich in ihrer Wirksamkeit durch ihn selbst einen gesetzlichen Vertreter oder im Todesfall durch seine Hinterbliebenen in Frage gestellt wird und deshalb über seine Einwilligungsfähigkeit womöglich unter Zuziehung eines Sachverständigen Beweis erhoben werden muß. II. Begriff der Einwilligungsfähigkeit Wenn es darum geht die Einwilligungsfähigkeit eines Patienten zu beurteilen muß zunächst Klarheit über den Begriff der Einwilligungsfähigkeit bestehen. Sie ist nicht identisch mit der Geschäftsfähigkeit die - abgesehen von vorübergehenden oder dauernden Störungen der Geistestätigkeit - als beschränkte Geschäftsfähigkeit mit der Vollendung des siebten Lebensjahres und als volle Geschäftsfähigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erlangt wird. Geschäftsfähigkeit ist erforderlich um wirksam einen Behandlungsvertrag mit dem Arzt abschließen zu können. Für die Ermächtigung des Arztes zum Eingriff in die körperliche Integrität genügt jedoch die Fähigkeit die Bedeutung und Tragweite des ärztlichen Eingriffs ermessen zu können. Ob der Patient diese Fähigkeiten besitzt richtet sich nicht nach allgemeinen Kriterien und läßt sich auch nicht ein für allemal sondern nur in bezug auf die konkrete Situation und einen bestimmten Eingriff feststellen. Hier kommt es auf Reifegrad Kritik- und Urteilsvermögen Einsichts- und Steuerungsfähigkeit an. Da der Einwilligung vielfach eine Aufklärung voranzugehen hat damit der Patient weiß worauf er sich einläßt ist für die Einwilligungsfähigkeit von Bedeutung daß er ... wt


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