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May 2024

Mineralwasser/Heilwässer- ein Unterschied?

Journal/Book: Heilbad & Kurort 44 (1992) 11-12 S.339-340. 1992;

Abstract: Dipl. Volksw. Rainer Beudt Mainz Heilwässer zählen zu den Arzneimitteln. Erkundigt sich ein Verbraucher in seiner Unkenntnis an kompetenter Stelle nach dem Unterschied zwischen einem Mineral- und Heilwasser wird ihm üblicherweise die Antwort zuteil Heilwässer seien Arzneimittel und würden vom Arzneimittelgesetz geregelt Mineralwässer hingegen Lebensmittel und erführen ihre gesetzliche Regelung durch das Lebensmittelgesetz. "Aha" denkt der Verbraucher und ist so klug als wie zuvor. Worin bestehen nun wirklich die Unterschiede zwischen diesen beiden Wasserkategorien? Gibt es überhaupt solche? Mit dieser Frage befaßten sich bislang vergeblich die Experten. Die Verwirrung ist allgemein. Schuld daran sind die historischen Entwicklungen die Besitzstände die sie hinterlassen haben und die Rücksichtnahmen auf jene. Bis zum Jahre 1984 war in Deutschland das Mineralwasser nach seinem Mineralstoffgehalt definiert. Ein aus einer Quelle zutage tretendes oder künstlich erschlossenes unterirdisches Wasservorkommen konnte erst dann als Mineralwasser bezeichnet werden wenn zumindest 1 000 mg feste gelöste Bestandteile - sprich Mineral- und Spurenelemente - in 1 Liter Wasser enthalten waren und/oder 250 mg Kohlensäure. Daß das Wasser hygienisch d. h. mikrobiologisch und auch im toxischen Sinne einwandfrei zu sein hatte verstand sich von selbst. Seit Inkrafttreten der Mineral- und Tafelwasserverordnung im Jahre 1984 spielt die Mineralisation für die Zuordnung eines Wassers zu den Mineralwässern in Deutschland eine untergeordnete Rolle. Definitionskriterium ist die ursprüngliche Reinheit eines aus unterirdischen Vorkommen stammenden und vor anthropogener Einflußnahme geschützten Wassers die bis in die Flasche erhalten werden muß. Nämliches gilt aber auch de facto im gesamten europäischen Raum. Auch in anderen EG-Ländern können Mineralwässer trotz zumindest auf den ersten Blick als gravierend anzusehender Hürden die die "Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Gewinnung von und den Handel mit natürlichen Mineralwässern" in ihrer Definition für Mineralwässer setzt praktisch ohne über Mineralstoffe zu verfügen sich als Mineralwässer bezeichnen (siehe SPA mit 27 mg/l). . . .


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