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May 2024

Qualitativer Schutz von Heilquellen - Kritische Betrachtungen zur Aussiedlung staatlich anerkannter Heilquellen in Bayern

Journal/Book: Heilbad & Kurort 44 (1992) 1-2 S.2-4. 1992;

Abstract: Akad. Direktor Dipl.-Geologe Dr. Manfred Baumann München * Vortrag am 22. Oktober 1991 anläßlich des 87. Deutschen Bädertages in Freudenstadt Heilwässer sind ebenso wie Mineralwässer als Sonderfälle des Grundwassers zu betrachten. Bereits seit der Antike sind Quellvorkommen bekannt aus denen die Menschen sich nicht nur mit Trinkwasser versorgten sondern diese Wässer vor allem auch zur Heilung verwendeten. Um diese historischen Quellen die an ganz bestimmte geologische Strukturen gebunden sind entstanden Badeanstalten und Heilzentren also unsere heutigen Heilbäder. Zwangsläufig sind somit die meisten Heilquellen in die gesamte Infrastruktur eines Ortes miteinbezogen. Undichte Abwasserleitungen und -kanäle Straßen und Baumaßnahmen verursachen qualitativ-hygienische Beeinflussungen der Heilquelle. Seit dem Inkrafttreten der Landeswassergesetze 1957/1960 versucht man zum Schutz der Heilquellen die meist bereits seit der Jahrhundertwende ein quantitativ-chemisches Schutzgebiet besitzen nachträglich und zusätzlich einen qualitativ-hygienischen Schutz auszubringen. Dies ist jedoch meist nicht mehr möglich weil die bestehenden urbanen Einrichtungen um die Quellen dies verhindern. Mangelnder qualitativer Schutz wurde bisher durch intensive Sanierungsmaßnahmen an und um die Heilquellen ausgeglichen. So wurden z. B. Quellfassungen saniert die Absperrungen gegen eindringende oberflächennahe Grundwässer vertieft. Durch Optimierung der Mineralwasserzutritte und durch geringere aber kontinuierliche Grundwasserabsenkungen wurde das unmittelbare Einzugsgebiet der Heilquellen verkleinert und damit auch deren hygienische Gefährdung reduziert. Notwendige Baumaßnahmen in Heilquellenschutzgebieten können nur mit bestimmten quellsichernden Maßnahmen und besonderen Schutzvorkehrungen durchgeführt werden. Daß dies meist erhebliche Kosten verursacht ist offenkundig. Seit einigen Jahren ist man in Bayern bemüht für die bestehenden staatlich anerkannten Heilquellen qualitativ-hygienische Schutzgebiete ohne jegliche Einschränkungen oder Zugeständnisse an das Umfeld einzurichten. . . .


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