Heilpflanzen-Welt - Die Welt der Heilpflanzen!
Heilpflanzen-Welt - Natürlich natürlich!
May 2024

Begutachtung im Sozialrecht; Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit - aus ärztlicher Sicht -

Journal/Book: Z. ärztl. Fortbild. 86 (1992) 786-787. 1991;

Abstract: Prof. Dr. med.Ruth Mattheis Senatsdirigentin i.R. Berlin Herr Hennies hat sich in seinen Ausführungen sehr stark auf den Teilbereich der Schwerpflegebedürftigkeit konzentriert. Sie steht an dem einen Ende einer Skala die den Gesamtbereich Pflegebedürftigkeit umfaßt. Für die Praxis ebenso wichtig und keineswegs leichter zu bestimmen ist die Grenze von der ab Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzgebers beginnt. Weitgehende Einigkeit besteht darüber daß einzelne Defizite den Zustand der Pflegebedürftigkeit nicht begründen. Die alte Dame etwa die einmal pro Woche eine Hilfe beim Baden braucht fällt nicht in diese Kategorie. Relativ schnell wird man sich über die Notwendigkeit der Pflege dann einig wenn größere motorische und damit sinnfällige Defizite vorliegen. In der Regel sind dann auch sofort mehrere Lebensbereiche gleichzeitig berührt d. h. beeinträchtigt. Der alte Herr der nicht mehr ohne Hilfe das Bett verlassen kann wird meistens auch Unterstützung beim Waschen und Ankleiden benötigen. Wer nicht imstande ist vom Stuhl aufzustehen und die Toilette oder zumindest den Nachtstuhl zu erreichen wird auch nicht in die Küche gehen können um sich ein Frühstück oder Abendbrot zuzubereiten. Diese Situationen sind eindeutig und werden in der Regel auch einheitlich beurteilt werden. Sehr viel schwieriger wird es wenn die motorischen Funktionen ungestört sind ein sinnvolles Handeln aber aufgrund psychischer oder geistiger Defekte nicht möglich ist. Antriebsgestörte sowie zeitlich oder räumlich desorientierte Menschen fallen in diese Kategorie deren Umfang durch die wachsende Zahl alter und sehr alter Menschen in den kommenden Jahren sicherlich zunehmen wird. In den bereits erwähnten "Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen über Schwerpflegebedürftigkeit" vom 9. B. 1989 heißt es dazu in Ziffer 4.2 m. E. sehr gut formuliert: Die Fähigkeit zur Ausübung einer Verrichtung ist auch dann nicht gegeben, wenn die Verrichtung zwar motorisch nicht erkannt oder nicht in sinnvolles Handeln umgesetzt werden kann (z. B. Störungen der zeitlichen oder räumlichen Orientierung, des Antriebs oder der Psyche). Ein weiterer Sachverhalt bereitet Schwierigkeiten: Jeder im Umgang mit Behinderten Erfahrene weiß daß eine Behinderung die nach Art und Umfang absolut identisch ist sich bei zwei davon Betroffenen völlig unterschiedlich auswirken kann abhängig davon auf welche Persönlichkeitsstruktur sie trifft abhängig auch davon wie die Umgebung des Behinderten darauf reagiert. ... wt


Search only the database: 

 

Zurück | Weiter

© Top Fit Gesund, 1992-2024. Alle Rechte vorbehalten – ImpressumDatenschutzerklärung