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May 2024

Schweigepflicht

Journal/Book: MMW-Fortschr. Med. - Nr. 38/ 1991; S. 558/ 30; (133 Jg.). 1991;

Abstract: Univ.-Prof. Dr. med. E. Ernst Univ.-Klinik für Physikalische Medizin und Rehabilitation Allgemeines Krankenhaus Wien Die Schweigepflicht ist die Verpflichtung von Ärzten und medizinischem Hilfspersonal zur Verschwiegenheit über alles was ihnen bei der Ausübung ihres Berufes bekannt wird. Sie ist seit jeher ein zentrales Thema der Medizin und hat ethische moralische und immer mehr auch juristische [5] Dimensionen. Die Schweigepflicht kann für die von ihr Betroffenen ein kaum lösbares Dilemma bedeuten das sich aus dem Wunsch ergibt einerseits dem einzelnen Patienten andererseits der Gemeinschaft zu dienen [3 4]. Ihre Auslegung ist offenbar derzeit einem Wandel unterworfen. Von Hippokrates bis heute Der Hippokratische Eid beteuert: "Was immer ich sehe oder höre . . . werde ich nicht preisgeben." Und auch in der Genfer Deklaration von 1948 ist noch ganz analog zu lesen: "Ich werde Schweigen über das bewahren was mein Patient mir anvertraut." Im Jahr 1971 klingt das zumindest bei der American Medical Association bereits deutlich anders: "Ein Arzt darf nicht preisgeben was ihm anvertraut wird ... es sei denn er ist dazu gesetzlich gezwungen oder es ist notwendig um das Wohl des einzelnen oder die Gesellschaft zu schützen" [8]. Was ist hier geschehen? Augenscheinlich wurde hier ein ganz entscheidender Absolutheitsanspruch aufgegeben. Er mußte wohl aufgegeben werden denn das gesamte Umfeld hatte sich drastisch verändert. Streng ausgelegte Schweigepflicht war unrealistisch und undurchführbar geworden [2]. Heute erleben wir Ärzte täglich eine noch nie dagewesene Flut von (schützenswerten) Informationen - und was vielleicht entscheidender ist der Schutz dieser Daten ist dem Arzt mehr und mehr aus der Hand geglitten. Im Team eines Arztes arbeitet heute eine verwirrend große Zahl weiterer Personen: Therapeutinnen Schwestern Gehilfinnen Sekretärinnen Schreibkräfte etc. Sie alle unterliegen ebenfalls der Schweigepflicht. Das heißt an sie wird der gleiche hohe ethisch-moralische Anspruch gestellt wie an uns Ärzte. Jede Kette ist so stark wie ihr schwächstes Glied! Es liegt auf der Hand daß hier das Prinzip der Schweigepflicht an seine Grenzen stößt. ... ab

Keyword(s): F1 F4 I1 N3 Vertraulichkeit Schweigepflicht (ärztliche)


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