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May 2024

System der Selbstverwaltung durch Ärztekammern in der Bundesrepublik Deutschland

Journal/Book: Z. ärztl. Fortbild. 84 (1990) 1061-1065. 1990;

Abstract: Dr. med. Karsten Vilmar Bundesärztekammer Sitz Köln (Präsident: Dr. med. K. Vilmar) Schon im vergangenen Jahrhundert wurde vehement um die Einheit des ärztlichen Berufes gestritten. Diese Auseinandersetzungen wurden erst durch die Gewerbeordnung von 1869 beendet die in § 29 für "diejenigen Personen welche sich als Ärzte (Wundärzte Augenärzte Geburtshelfer Zahnärzte und Thierärzte) oder mit gleichbedeutenden Titeln bezeichnen oder seitens des Staates oder einer Gemeinde als solche anerkannt oder mit amtlichen Funktionen betraut werden sollen" die Approbation auf Grund eines Befähigungsnachweises verlangte. In der Folgezeit finden sich verstärkte Bemühungen zum Zusammenschluß der Ärzte die in dem Aufruf von Prof. Hermann Eberhard Richter aus Dresden an alle ärztlichen Vereine vom Juli 1872 gipfeln sich im August des gleichen Jahres in Leipzig zu treffen um dort über die Errichtung eines gemeinsamen Verbandes zu beraten. Als Ergebnis dieser Beratung wurde der Deutsche Ärztevereinstag - 1. Deutscher Ärztetag für den 17. September 1873 nach Wiesbaden einberufen. Der Grundstein für die ärztliche Selbstverwaltung war damit gelegt. Dort wurde der Anspruch erhoben daß sich die deutschen Ärzte in autonomen Organisationen (Ärztekammern) zusammenschließen sollten der sämtliche Ärzte als Mitglieder angehören müßten und die berechtigt sein sollten spezielle Fragen in eigener Kompetenz zu regeln. Obwohl seit 1873 jährlich Deutsche Ärztetage veranstaltet wurden konnte der Deutsche Ärztevereinsbund damals diese Bestrebungen nicht realisieren. Erst 1929 wurde in Bayern die erste Ärztekammer als Körperschaft öffentlichen Rechts auf gesetzlicher Grundlage gebildet. Die vielfältigen Bemühungen überall derartige Regelungen herbeizuführen waren noch nicht abgeschlossen als die Nationalsozialisten diese Gedanken aufgriffen und für ihre Zwecke mißbrauchten. Am 24. März 1933 erfolgte der zwangsweise Zusammenschluß des Deutschen Vereinsbundes mit dem Nationalsozialistischen Deutschen Ärztebund. Auch der Hartmannbund wurde gleichgeschaltet. Im Jahre 1935 wurden durch die Reichsärzteordnung die rechtlichen Voraussetzungen für eine Reichsärztekammer geschaffen der die Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands angeschlossen wurde und die einem "Reichsärzteführer" unterstand der nicht gewählt sondern vom Reichsinnenminister ernannt wurde. Ein Deutscher Ärztetag bestand zwar auf dem Papier weiterhin er ist aber in den 12 Jahren nationalsozialistischer Gewaltherrschaft nie zusammengetreten. Sicher hatten die ursprünglichen Initiatoren ärztlicher Selbstverwaltungskörperschaften eine derartige Lösung nicht beabsichtigt. ... wt


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