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May 2024

18 Monate Gesundheits-Reformgesetz - aus badeärztlicher Sicht

Journal/Book: Heilbad & Kurort 42 (1990) 8 S.220-222. 1990;

Abstract: Dr. med. Otto Schumacher Wandersieb Präsident des Verbandes Deutscher Badeärzte Bad Münstereifel Zusammenfassung: Anderthalb Jahre ist nun das (sogenannte) Gesundheits-Reformgesetz in Kraft. Diese Zeit erlaubt es erste Rückschlüsse kritische Bemerkungen und daraus dann auch Ansätze zu einer nötigen und sinnvollen Reform des Reformgesetzes zu machen. Der Rückgang der ambulanten Badekuren seitens der gesetzlichen Krankenkassen im Jahre 1989 in Höhe von 43 1 Prozent - also fast die Hälfte - im Vergleich zum Vorjahr spricht für sich. Medizinische soziale und auch wirtschaftliche Fragen und Probleme tun sich auf. Im Vordergrund steht dabei der fragliche Rückgang der medizinischen Gesamtversorgung der Kassenpatienten; insbesondere bedürfen in mittel- und langfristiger Sicht die auf eine Höhe von circa zwei Drittel der Gesamtkosten der ambulanten Kur angestiegenen Selbstbeteiligung der Patienten einer Überprüfung. Auch die Auswirkungen auf die Struktur und Existenz der deutschen Heilbäder und Kurorte einschließlich der damit verbundenen Personalprobleme müssen ihre erforderliche Berücksichtigung finden. Als im Jahre 1988 der Entwurf des sogenannten Gesundheits-Reformgesetzes (bekanntlich läßt sich Gesundheit nicht reformieren wohl das Gesundheitswesen; und ob dieses Gesetz auch jetzt nach 15 Monaten in Aktion wirklich die Bezeichnung "Reform" verdient darüber kann man mehr denn je - vor allem auch aus badeärztlicher Sicht - geteilter Meinung sein ja sogar sachlich streiten) diskutiert wurde da wurden von seiten des Verbandes Deutscher Badeärzte grundsätzlich Verbesserungen im System unseres gesetzlichen Krankenkassenwesens bejaht allerdings konnten auch einige Aspekte des Entwurfes nicht akzeptiert werden ganz einfach weil sie den medizinischen Belangen zu wenig Rechnung trugen. So gelang es unseren Verbänden - in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bäderverband auch noch einige Verbesserungen durchzusetzen wie z. B. die sinnvolle prozentuale Selbstbeteiligung der Kurpatienten bei den Kosten für die Kuranwendungen wie auch die leichte Wiederanhebung des ursprünglich um (über) 50% gekürzten Pensionskostenzuschusses. . . .


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