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May 2024

Genußgüte: der alltägliche Abusus

Journal/Book: MMW-Fortschr. Med. - Nr. 11/ 1990; S. 153/ 43 - 154/ 44; (132 Jg.). 1990;

Abstract: Prof. Dr. G. Möllhoff Institut für Rechtsmedizin der Universität Heidelberg Die Einführung in das Rahmenthema das von vier Klinikern auszuformen ist wurde einem Versicherungsmediziner übertragen. Aus dieser Sicht ist auf epidemiologische ökonomische und sozialrechtliche Aspekte von Süchtigkeit und Sucht ebenso einzugehen wie auf die hieraus resultierenden Auswirkungen auf das Leben des einzelnen und die öffentlich-rechtlichen und privaten Versicherungssysteme. Als Mißbrauch bezeichnet man einen Mittelkonsum der zu körperlichen psychischen und/oder sozialen Schäden führt. Süchtigkeit meint ein starkes imperatives Verlangen nach Suchtmitteln bzw. eine süchtige Fehlhaltung der Person die zur Entwicklung einer Sucht führen kann oder führt. Abhängigkeit (drug dependence) liegt vor wenn es mittelbedingt zu Toleranzveränderungen Kontrollverlust ("Nicht-mehr-aufhören-Können") und Entzugserscheinungen kommt. Alkohol- und Drogenabhängigkeit sind seit 1968 in der Bundesrepublik Deutschland als Krankheit im Sinne des Sozialrechts anerkannt (BSGE 28 1968 184). Chronischer Alkoholismus Der Alkoholkonsum pro Person in der Bundesrepublik Deutschland ist seit Jahren mit rund 11 9 l reinem Alkohol (r. A.) im Jahr ziemlich konstant. Statistisch entfallen auf jeden Bundesbürger 25 g r. A./Tag; relativ abstinent verhalten sich nur 35% der Gesamtbevölkerung. Die Gesamtausgaben für Alkoholika beliefen sich 1987 auf 32 359 Mrd. DM (Steuereinnahmen: 5 2 Mrd. DM). Die rund 2 Mio. Alkoholkranken bedingen einen Kostenaufwand von rund 5 Mrd. DM (1 4 direkt und 3 4 Mrd. DM indirekt). Die Sterbequote lag 1987 bei 20 000/Jahr der Verlust an Lebensjahren liegt bei 18-20 Jahren/Person. 40% aller tödlichen Verkehrsunfälle sind alkoholbedingt ebenso auch rund 22 000 schwere Unfallverletzungen. 15% der Arbeitnehmer trinken regelmäßig am Arbeitsplatz (70% männlich 30% weiblich). Als toxische Dosen gelten bei Männern 40-50 g r. A./Tag bei Frauen 30-40 g r. A./Tag. Die Rehabilitationsaufwendungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) betragen pro Fall DM 12 000/Jahr und die der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) in toto 524 794 Mio. DM. Die Frühberentungsstatistiken der GRV (ca. 4000 Frühberentungen pro Jahr) geben nicht die realen Verhältnisse bei Alkoholikern wieder; die Dunkelziffer ist sehr groß; ... ab

Keyword(s): F1 F3 I1 Genußmittel - Mißbrauch


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