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May 2024

Rationale Arzneitherapie zwischen Lehrmeinung und Praxisalltag

Journal/Book: MMW-Fortschr. Med. - Nr. 41/ 1990; S. 629/ 41 - 630/ 42; (132 Jg.). 1990;

Abstract: Dr. med. K. H. Kimbel Hamburg Schlagworte sind heute Mode. So soll vorab klargestellt werden daß mit rational vernünftig oder zweckmäßig gemeint ist und nicht rationell weil damit auch Wirtschaftliches angesprochen ist. Lehrmeinung ist das was an der Hochschule gelehrt wird oder in den Lehrbüchern der Hochschullehrer steht nicht jedoch "Schulmedizin". Grundvoraussetzung rationaler Arzneitherapie ist die Wirksamkeit bei der beanspruchten Indikation und dies nicht nur bei einem kleinen Teil der Patienten (§ 25 [2] 7 AMG). Therapieerfolg und mögliche Risiken müssen in vertretbarem Verhältnis stehen. Auch Unbequemlichkeiten für den Patienten sind gegen den Behandlungserfolg abzuwägen. Der in die "Arzneimittel-Richtlinien" eingeführte Begriff "therapeutischer Nutzen" ist umfassender; er kann "Wirksamkeit" (efficacy) als eine der drei internationalen Grundnormen der Arzneiqualität (neben pharmazeutischer Qualität und Unbedenklichkeit) nicht ersetzen. Grundsätzlich kann jede Arzneitherapie rational sein - auch die mit Pflanzen Pflanzenteilen und -inhaltsstoffen. Gleiches gilt für Tierorgane und -extrakte sowie Bakterien und ihre Stoffwechselprodukte sofern sie pathogenfrei sind und eine nachvollziehbare Begründung gegeben wird. Letzteres ist es aber gerade womit sich die besonderen Therapierichtungen so schwer tun. Vielmehr wird der Gesetzgeber massiv unter Druck gesetzt damit diese Auflage unterlassen wird. Ein Blick zurück Warum hat man gerade in der Bundesrepublik solche Schwierigkeiten damit eine rational begründete Arzneitherapie zu akzeptieren? Dies mag u. a. historische Gründe haben. Nur selten hat z. B. die unmittelbar zu beobachtende Wirkung einer Pflanze durch Rauschzustände Fiebersenkung oder laxierende Wirkung dazu geführt sie in den Arzneischatz aufzunehmen. Pflanzen spielten bis ins späte Mittelalter vielmehr die Rolle materieller Kultakzessorien (Dillemann). Ihre therapeutische Wirksamkeit schien in der getreulichen Beachtung magischer Vorschriften für Ort Zeit und Art des Sammelns begründet zu sein. Auch die Signaturenlehre baute auf den Hinweis höherer Allmacht auf die "hilfreiche" Arzneipflanze. Arzneibehandlung heute Solcher Hinweise bedarf es heute allerdings nicht mehr; an ihre Stelle ist die Prüfung am Krankheitsmodell und dann am Kranken getreten. ... ab

Keyword(s): E2 Arzneimitteltherapie


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