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May 2024

Reform des Kur- und Bäderwesens in der DDR (Straßburger Konzeption und Diskussionspapier)

Journal/Book: Z. Physiother. Jg. 42 (1990) 323-325 / Georg Thieme Leipzig GmbH.. 1990;

Abstract: Aus dem Forschungsinstitut für Balneologie und Kurortwissenschaft Bad Elster (Direktor: OMR Dr. sc. med. K.HOFMANN) Voraussetzung für diese Konzeption waren die bereits lange vor dem gesellschaftlichen Umbruch in der DDR vorhandenen Kontakte zu den Vertretern des Heilquellen- und Kurortwesens im gesamten internationalen Umfeld der DDR. Die hieraus resultierenden Vergleichsmöglichkeiten waren einer realistischen Bestimmung des Standes des Kur- und Bäderwesens der DDR förderlich und vertieften die Einschätzung eines Notstandes auf diesem Gebiet genauso wie sie die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform aufzeigten. Für den nunmehr unmittelbar bevorstehenden Prozeß der Verwirklichung der deutschen Einheit der Einpassung der DDR in die Europäische Gemeinschaft und der Möglichkeiten aber auch unumgehbaren Zwänge die sich aus der Einführung der sozialen Marktwirtschaft auf dem Territorium der DDR ergeben sind nachfolgend angeführte Schwerpunkte aus der Sicht der Autoren für eine erfolgreiche Reform des Kur- und Bäderwesens gedacht. 1. Der gegründete Heilbäderverband der DDR e. V. sollte als Interessenvertreter seiner Mitglieder die Spezifik der Reformthematik gegenüber beiden deutschen Regierungen im Prozeß der staatlichen Einigung vertreten. Mit der Wiederherstellung der Länderstrukturen können im Rahmen des Verbandes länderbezogene Unterverbände wirken. Im Interesse einer effektiven Mitgliederzahl und damit der Gewichtigkeit der Interessenvertretung der Gemeinsamkeit der besonderen ökologischen und ökonomischen Situation sollte sich allerdings nur der DDR-Verband langfristig auf seine Integration in einen gesamtdeutschen Kur- und Bäderverband vorbereiten. 2. Das Wirken des Verbandes sollte in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und berufsständischen Vertretungen aktiv auf den Reformprozeß Einfluß nehmen entsprechende Richtlinien ausarbeiten und seine Mitsprache bei der Gesetzgebung sichern. 3. Basis der weiteren Arbeit sollte das geltende Kurortrecht der DDR (Verordnung über Kurorte Erholungsorte und natürliche Heilmittel -Kurort VO- vom 3. 8. 1967 nebst Durchführungsbestimmungen) sein. Dieses Gesetz bietet im Gegensatz zur länderbezogenen sehr differenzierten Gesetzgebung in der BRD den Vorteil einer Einheitlichkeit die für den Prozeß der Rechtsangleichung wie er dann innerhalb der EG gefordert wird nur von Vorteil sein kann. Die Definitionen gehen dabei mit den Auffassungen der traditionellen romanischen Badeländer weitgehend konform. Einige ideologische und planungsmethodische Färbungen stellen den Wert insgesamt nicht in Frage und können im Rahmen einer Nivellierung beseitigt werden.... ___MH

Keyword(s): Reform Kur- und Bäderwesen - DDR


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