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May 2024

Schwankungen des CO2-Gehaltes in Mineral- und Heilquellen

Journal/Book: Heilbad & Kurort 42 (1990) 2 S.38-40. 1990;

Abstract: * Vortrag am 25. Oktober 1989 anläßlich des 85. Deutschen Bädertages in Bad Wörishofen. Professor Dr. Wilhelm Fresenius und Professor Dr. Horst Kußmaul Taunusstein Die Zusammensetzung des Wassers von Mineral- und Heilquellen unterliegt naturgegebenen Schwankungen. Die verstärkte Überwachung durch die damit beauftragten staatlichen Untersuchungsämter führte zur Frage der zulässigen Schwankungsbreite. Deshalb wurden in einer Arbeit von W. Fresenius und W. Schneider von 1967 die langjährigen Untersuchungen des Instituts Fresenius ausgewertet(1). Hierbei ergab sich daß bei den charaktergebenden Mineralstoffen Schwankungen von ±20% und beim gelösten Kohlenstoffdioxid von±50% als natürlich angenommen werden können. Diese Werte wurden vom Bundesgesundheitsamt für die Versandheilwässer aufgegriffen und auch in die Begriffsbestimmungen für Kurorte Erholungsorte und Heilbrunnen übernommen(2). Als Basis für die Feststellungen von Schwankungen gelten nach den genannten "Begriffsbestimmungen" die Mittelwerte aus zehnjährigen Messungen. Ob die Schwankung sich hierbei nach der Standardabweichung oder den Extremwerten bemißt ist nicht näher ausgeführt. In der Regel werden Extremwerte zugrundegelegt. Für die Berechung des Mittelwertes wird im allgemeinen die Methode des arithmetischen Mittels verwendet. Die genannten Schwankungsbreiten wurden in gleicher Weise vom Verordnungsgeber für natürliches Mineralwasser übernommen.(3) Beim Bundesgesundheitsamt besteht die Tendenz bei Versandheilwässern die Schwankungsbreite von ±50% beim Kohlenstoffdioxid nicht zu akzeptieren und diese möglichst ebenfalls auf ±20% zu senken. Dieses Bestreben wird von heilquellentechnischer Seite unterstützt da bei der genannten großen Schwankungsbreite mögliche Quellschädigungen nicht mehr erkennbar sein sollen. Von besonderer Bedeutung ist die schwankungsbreite bei Heilwässern auch im Zusammenhang mit dem Entwurf einer Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der Arzneimittelprüfrichtlinien vom 24. Mai 1989. Dort wird für das Fertigprodukt verlangt daß die zulässigen Toleranzgrenzen der wirksamen Bestandteile ohne ausreichende Begründung ±5% nicht überschreiten dürfen. . . .

Keyword(s): CO2-Gehalt Mineralquellen Heilquellen


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