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May 2024

Bericht über die Verbandsarbeit seit dem 84. Deutschen Bädertag 1988*

Journal/Book: Heilbad u. Kurort 41 (1989) 11 382-386. 1989;

Abstract: Hauptgeschäftsführer Rechtsanwalt Uwe J. Wachendorf Bonn *Vortrag in der Hauptversammlung des Deutschen Bäderverbandes am 25. Oktober 1989 anläßlich des 85. Deutschen Bädertages in Bad Wörishofen. Bereits im Rahmen seiner Ansprache zur Eröffnung des 85. Deutschen Bädertages hat der Präsident Herr Professor Dr. Quentin darauf hingewiesen daß das Jahr seit dem letzten Deutschen Bädertag 1988 in Bad Salzuflen für das Kur- und Bäderwesen eine ganz besondere Bedeutung gehabt hat. Dies aus Sicht des Verbandes in erster Linie wegen des personellen Wechsels in der Hauptgeschäftsführung des Deutschen Bäderverbandes beziehungsweise des Wirtschaftsverbandes Deutscher Heilbäder und Kurorte. So stehe ich heute auch vor der Situation daß ich Ihnen einen Bericht geben soll über die Verbandsarbeit in einem Zeitraum der wesentlich noch unter der Führung meines Vorgängers Herrn Dr. Gerhard Hüfner gestanden hat. Bereits an dieser Stelle bitte ich Sie um Nachsicht daß ich meinen Bericht sowohl wegen der gedrängten Zeit als auch wegen der Arbeitsschwerpunkte unter meiner Ägide straffen muß und dabei möglicherweise auch die Schwerpunkte anders setze als es vielleicht Herr Dr. Hüfner getan hätte. Hiermit möchte ich jedoch in keinem Fall eine Bewertung einzelner Arbeitsschwerpunkte aus der Vergangenheit verbunden wissen. Bereits beim letztjährigen Bädertag war eines der Schwerpunktthemen das damals noch bevorstehende Gesundheits-Reformgesetz. Obwohl im Rahmen der Umsetzung dieses Gesetzes seit dem 1. Januar 1989 viele Diskussionen und Stellungnahmen erfolgt sind und auch meine Vorredner sich dieses Themas bereits umfassend gewidmet haben sehe ich doch eine dringende Notwendigkeit auch aus Sicht der Verbandsgeschäftsführung hierauf einzugehen. Zum Zeitpunkt des letztjährigen Bädertages war das Gesundheits-Reformgesetz (GRG) - obwohl es zum 1. Januar 1989 in Kraft treten sollte - immer noch nicht in allen Einzelheiten unter den verantwortlichen politischen Gremien einvernehmlich abgestimmt. Vor allem von bestimmten Bundesländern wurden noch Änderungen gefordert und auch für den besonders schwer gefährdeten Leistungsbereich der ambulanten Badekuren und der Kurmittel-Zuzahlung war das Tauziehen um gesundheitspolitisch sozialverträgliche und für die Kurorte betriebswirtschaftlich hinnehmbare Regelungen noch keineswegs abgeschlossen. Hier haben die Appelle vom Bädertag der Protest gegen die einseitige Diffamierung der Kur Gespräche mit Politikern auf Orts- Landes- und Bundesebene dann schließlich zu einer nochmaligen Abmilderung der ursprünglichen Sparmaßnahmen geführt. . . .


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