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May 2024

Die Situation der Kur und der Kurorte sechs Monate nach Inkrafttreten des GRG aus der Sicht des Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen

Journal/Book: Heilbad u. Kurort 41 (1989) 7 S.187-188. 1989;

Abstract: Dipl.-Ök. Wolfgang Schmeinck Geschäftsführer und K. Dieter Voß Dezernatsleiter Bundesverband der Betriebskrankenkassen Essen Vorbemerkung Obwohl die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Kuren nicht einmal 2% der Gesamtausgaben ausmachen haben sie sich bei den bisherigen gesetzgeberischen Kostendämpfungsmaßnahmen immer einer großen Beliebtheit erfreut. Sie waren vom Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz (KVKG) vom 27. 6. 1977 (BGBI I Seite 1069) vom Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz (KVEG) vom 22. 12. 1981 BGBl I Seite 1578) und auch vom Haushaltsbegleitgesetz 1983 vom 16. 12. 1982 (BGBI I Seite 1857) betroffen. Mit dem KVKG wurde die volle Kostenübernahme für Vorbeugungskuren (mit Ausnahme der Kuren für Arbeitnehmer) ausgeschlossen die vorangehende Einschaltung des Vertrauensärztlichen Dienstes vorgeschrieben und die Leistungsgewährung auf Inlandskuren begrenzt. Das KVEG betraf Vorbeugungs- und Genesungskuren. Die Aufwendungen für 1982 und 1983 wurden limitiert Wiederholungskuren vor Ablauf von drei Jahren ausgeschlossen und die stärkere Berücksichtigung medizinischer Notwendigkeiten festgeschrieben. Das Haushaltsbegleitgesetz führte schließlich für Sachleistungskuren aller Art eine Selbstbeteiligung von 10 - DM ein. Auch mit dem Gesundheits-Reformgesetz (GRG) mochte die Politik nicht am Kurbereich vorübergehen. Die Genesungskur wurde gestrichen und der Zuchuß für ambulante Kuren auf täglich 15 - DM begrenzt. Auch für Heilmittel im Rahmen einer Kur wurde die 10%ige Zuzahlung eingeführt. Ambulante Präventions- und Reha-Maßnahmen haben Vorrang vor ambulanten Kuren und diese wiederum Vorrang vor vollstationären Kuren. Gemessen an anderen Überlegungen die zum Teil auf eine völlige Streichung der Geldzuschüsse bei ambulanten Kuren ausgerichtet waren ist den Kurorten das Schlimmste noch erspart geblieben. 1. Gesundheitspolitischer Stellenwert der Kur Die Politik - das macht die Gesetzgebung der vergangenen Jahre deutlich steht dem Kurwesen offenbar eher kritisch gegenüber. . . .


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