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May 2024

Perspektiven der Kur und der Kurorte nach der Gesundheitsreform aus der Sicht des AOK-Bundesverbandes

Journal/Book: Heilbad u. Kurort 41 (1989) 7 S.182. 1989;

Abstract: Dr. Franz Josef Oldiges Geschäftsführer des AOK-Bundesverbandes Bonn Die Kur ist aus der medizinischen Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger nicht mehr wegzudenken. Das gilt sowohl für die Vorsorgekur wie für die Rehabilitationskur. Beide Kurarten haben je nach Indikation ihren therapeutischen Stellenwert und werden nicht nur den medizinischen Entwicklungen sondern auch den verhaltensverändernden Bedingungen angepaßt. Die Gesundheitsreform ist auch an dieser Leistung nicht vorbeigegangen und zwar ebenso wie an allen anderen Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Einschnitte sind nicht so gravierend daß die Kur als notwendiges Therapeutikum im Rahmen des Leistungsspektrums der GKV gefährdet ist. Die Kurorte werden auf Dauer ihre Wirtschaftlichkeit behalten sofern sie ein dem Bedarf entsprechendes attraktives Angebot bereithalten. Der zur Zeit zu verzeichnende Rückgang in der Inanspruchnahme von Leistungen ist nach aller Erfahrung vorübergehend. Das sind Nachwirkungen aus in das Jahr 1988 vorgezogenen Leistungen und nach wie vor bestehenden Verunsicherungen der Versicherten welche Leistungen für sie nach der Gesundheitsreform nach Art und Umfang noch bestehen. Ob sich allerdings die Zahl der Kuren im alten Umfang tatsächlich wieder einstellt ist augenblicklich noch nicht abzusehen. Neben der Einschränkung des Unterbringungszuschusses bei ambulanten Kuren die von der Krankenversicherung vorrangig gewährt werden hat der Gesetzgeber auch eine Prioritätensetzung vorgenommen. Vorrangig ist die medizinische Vorsorge und Rehabilitation im Rahmen der ärztlichen Praxis am Wohnort des Versicherten zu leisten. Reichen diese Leistungen nicht aus kann die Krankenkasse aus medizinischen Gründen erforderliche Maßnahmen in Form einer ambulanten Vorsorgekur erbringen. Entsprechendes gilt für Reha-Maßnahmen. . . .


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