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May 2024

Aktuelle Finanzrechtsprechung

Journal/Book: Heilbad u. Kurort 41 (1989) 10 S.339-341. 1989;

Abstract: Dr. Dr. Herbert Brönner Berlin 1. Aufwendungen für die Anschaffung eines medizinischen Bestrahlungsgerätes können als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzugsfähig sein. Dem rechtskräftigen Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 2. September 1988 - 2 K 186/87 EFG 1989 S. 60 - liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Tochter des Steuerpflichtigen und Klägers litt an Asthma bronchiale allergischer Diathese Neurodermitis und Heuschnupfen. Nach der Bescheinigung des behandelnden Arztes mußte die Patientin einer länger dauernden Lichttherapie unterzogen werden deren Anwendung bereits zu sichtbaren Erfolgen führte. Aus Gründen der Kostenersparnis hatte der Arzt der Patientin geraten sich selbst ein medizinisches Bestrahlungsgerät anzuschaffen weil der Behandlungszeitraum wenigstens zwei bis drei Jahre einnehmen würde. Der Kläger hatte daraufhin ein medizinisches Bestrahlungsgerät für die Tochter erworben. Die Aufwendungen hierfür in Höhe von 33 060 DM machte er in der Einkommensteuererklärung 1985 vergeblich als Krankheitskosten im Rahmen der außergewöhnlichen Belastung geltend. . . .


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