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May 2024

Das Wirtschaftlichkeitsgebot der Rehabilitation im Spannungsfeld zum medizinischen Versorgungsanspruch*

Journal/Book: H u K 39 12/87S. 368-370. 1987;

Abstract: Erster Direktor Dr. Rudolf Kolb Verband Deutscher Rentenversicherungsträger Frankfurt * Vortrag am 29. September 1987 anläßlich des 83. Deutschen Bädertages in Westerland. Die Heilbäder und die privaten Rehabilitationseinrichtungen sind für die Rentenversicherungsträger unverzichtbare Partner und Helfer bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben. Diese können wir nicht allein mit eigenen Einrichtungen bewerkstelligen - wir wollen es auch gar nicht. Zu unserer freien marktwirtschaftlichen Ordnung gehört der Wettbewerb - und der ist wo immer es nur geht zu fördern. Einige Zahlen aus 1986 mögen das verdeutlichen: Am 31. Dezember 1986 verfügten alle Träger der gesetzlichen Rentenversicherung zusammen über 17 572 Reha-Betten. Durchgeführt wurden rund 695 000 Maßnahmen. Davon konnten nicht mehr als 180 000 in eigenen Einrichtungen vollzogen werden so daß mehr als doppelt soviel - rund 75 Prozent - in fremden Häusern durchzuführen waren. Das belegt die Verteilung der Gewichte und zeigt daß wir Sie also dringendst zur Auftragserfüllung brauchen. Wir die Rentenversicherungsträger haben die Erwerbsfähigkeit Behinderter oder von Behinderung bedrohter Versicherter wesentlich zu bessern oder wiederherzustellen. Das gegenseitige Verhältnis zwischen Rentenversicherungsträgern und Heilbädern sowie ihren jeweiligen Spitzenverbänden ist geprägt durch eine jahrzehntelange vertrauensvolle Zusammenarbeit. Dies gilt insbesondere und ohne Einschränkung für die rehabilitationsmedizinische Ebene. Hier sehe ich bislang keine Probleme. Daneben gibt es aber Bereiche in denen notwendigerweise unterschiedliche Interessenlagen zu Spannungsfeldern führen können. Dies betrifft natürlicherweise insbesondere den Wirtschaftssektor wo immer wieder aufs neue Kompromisse geschlossen und Ausgleiche gefunden werden müssen. Für alle Bemühungen widerstreitende Interessen zu einem Ausgleich zu führen sind die Einhaltung bestimmter Spielregeln und die Kenntnis der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im eigenen wie im Partnerbereich von ausschlaggebender Bedeutung. Dabei ist die gegenseitige Akzeptanz der Eigenverantwortung für den Tätigkeits- und Aufgabenbereich der beteiligten Partner unabdingbar. Ebenso wichtig ist aber auch die wechselseitige Information über die tatsächlichen bzw. rechtlichen Grenzen der Handlungsmöglichkeiten der anderen Verhandlungsseite. Nur wenn ihre Handlungsgrenzen erkannt und beachtet werden sind auch Kompromisse möglich. ... ___MH


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