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May 2024

Reha-Verfahren nach Karzinom-Therapie

Journal/Book: Z. Phys. Med. Baln. Med. Klim. 14 (1985) 108-109. 1985;

Abstract: Anschr. d. Verf.: Dr. H. Wollmann Bad Schwalbach Unter einem Rehabilitationsverfahren nach einer Karzinom Therapie sind alle Maßnahmen zu verstehen welche bei der Individualität der Erkrankten nach primär abgeschlossener Karzinomtherapie den psycho-sozialen und beruflichen Wiederaufbau der Patientin unterstützen. Die sich im Rahmen der Nachsorge ergebenden Konsequenzen werden möglichst frühzeitig durch die Sozialfürsorgerin und den behandelnden Arzt im Krankenhaus mit der Betreffenden geklärt. Nur engste Zusammenarbeit aller an der Nachsorge Beteiligten einschließlich des Hausarztes kann das Vertrauen und den Gesundheitswillen der Rekonvaleszentin stärken. Nach Möglichkeit sollte zu diesem Zeitpunkt jede Diskussion über eine eventuelle zeitlich begrenzte Berentung vermieden werden. Eine Krankschreibung mit der Aussicht auf eine Wiedereingliederung in den Arbeitsprozeß wäre psychologisch richtiger zumal sich die anfangs im Vordergrund stehenden Sekundärbeschwerden im Laufe der Zeit verringern. Die stationäre Anschlußheilbehandlung leistet hierbei eine vorzügliche Hilfe. Neben fachlicher und humanitärer Betreuung sind es die individuell eingesetzten Therapiemaßnahmen einer AHB-Klinik welche der Patientin eine schnellere Anpassung an das Alltags- und Berufsleben ermöglichen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eine erforderliche und begonnene Chemotherapie weiterzuführen. Diese wird in der ruhigen Umgebung eines Kurablaufs oft besser vertragen abgesehen von ersparten Kosten an Zeit und Geld. Der Tagespflegesatz einer AHB-Kurklinik beträgt etwa die Hälfte des Pflegesatzes eines Krankenhauses. Voraussetzung für eine derartige stationäre Heilbehandlung sind Kur- und Reisefähigkeit der Patientin wie die Selbsthilfe bei den täglichen Verrichtungen und Regelung der häuslichen Verhältnisse unter Umständen mit Hilfe einer Fürsorgerin. Letztes ist eine Vorbedingung für das kooperative Verhalten der Patientin während des sechs Wochen dauernden AHB-Aufenthaltes im Anschluß an die mehr oder weniger längere Krankenhauszeit. Jeder Versicherungsträger hat seine eigenen Nuancen in der Verfahrensweise die sich in den letzten Jahren allerdings vereinfacht und angeglichen haben. Etwa 90% aller Bundesbürger sind Mitglied oder Familienmitglied einer der gesetzlichen Krankenkassen darüber hinaus gleichzeitig Mitglied bei einem der Rentenversicherungsträger worüber die letzte Beitragszahlung Auskunft gibt. Neben diesen im Arbeitsprozeß stehenden Bundesbürgern sind die Rentenempfänger wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit die Altersruhegeldempfänger und die nichtversicherten Angehörigen der Versicherten und Rentnern im AHB-Verfahren bei bösartigen Geschwulstkrankheiten und malignen Systemerkrankungen außer den Präkanzerosen und nicht-invasiven Malignomen anspruchsberechtigt. ... ___MH


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