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May 2024

Die Berücksichtigung kurörtlicher Belange im Hinblick auf den Umweltschutz im Zuge der Raumordnung*

Journal/Book: H u K 37 12/85 S. 378-381. 1985;

Abstract: Ministerialrat Dr. Thilo von Trotha Bundesministerium für Raumordnung Bauwesen und Städtebau Bonn * Vortrag anläßlich des 81. Deutschen Bädertages am 7. Oktober 1985 in Bad Kissingen. Tucholsky hat ironische "Ratschläge für einen schlechten Redner" gegeben. Darin heißt es: "Wenn einer spricht müssen die anderen zuhören - das ist deine Gelegenheit! Mißbrauche sie!" Ich werde das nicht tun. Ich werde versuchen Ihre Geduld nicht zu mißbrauchen. Vor allem werde ich nicht als einer der zwar ein Herz für die deutschen Kur- und Bäderorte hat vor Sie hintreten und vor Ihnen den Experten versuchen den Fachmann herauszukehren. Ich kann hier nur aus der Sicht der Raumordnung argumentieren werde also auch nicht mit den hervorragenden Ausführungen meiner Vorredner in Konkurrenz treten. Dafür verspreche ich Ihnen mich an einen englischen Leitfaden für den erträglichen Redner zu halten. Der Leitfaden heißt: Eine ordentliche Rede soll einen schwungvollen Anfang und ein zuversichtliches Ende haben. Und beide sollen ganz dicht beieinander liegen. Gemeinsame Interessen von Raumordnung und Bäderwesen Die Raumordnung hat zwei Aufgaben denen ich beiden gerecht zu werden versuchen will. Raumordnung ist zum einen als querschnittsbezogene Gesamtplanung Abstimmung zwischen raumbedeutsamen Fachplanungen etwa Naturschutz Verkehr und Städtebau. Bei der Abstimmung orientiert sich die Raumordnung an einem gesamträumlichen Leitbild. Zum anderen ist die Raumordnung eine Serviceleistung. Wo andere administrieren ist es nicht Aufgabe der Raumordnung herrschenden Trends nachzulaufen sondern Entwicklungen möglichst früh zu erkennen und Schlußfolgerungen daraus zu ziehen. Ihre Schlußfolgerungen hat die Raumordnung den Verwaltungen und Privaten möglichst früh zur Verfügung zu stellen damit diese nach eigenem Belieben damit verfahren können. Dem etwas verwirrenden Dreiklang meines Redethemas folgend - kurörtliche Belange Umweltschutz Raumordnung - wende ich mich also der Frage zu wie die Raumordnung und die Kurorte zum Problem Umweltschutz stehen. Im Raumordnungsgesetz des Bundes heißt es dazu: Für den Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft einschließlich des Waldes sowie für die Sicherung und Gestaltung von Erholungsgebieten ist zu sorgen. Für die Reinhaltung des Wassers, die Sicherung der Wasserversorgung und für die Reinhaltung der Luft sowie für den Schutz der Allgemeinheit vor Lärmbelästigung ist ausreichend Sorge zu tragen. ... ___MH


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