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May 2024

Die gesundheitsrechtliche und gesundheitspolitische Situation der deutschen Heilquellen

Journal/Book: H u K 32 5/80 S. 105-107. 1980;

Abstract: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Ulrich Neuwied Nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums unterliegen alle ortsgebundenen Heilmittel des Bodens auch im Bereich der Kurmittelabgaben innerhalb der Heilbäder und Heilquellen-Kurbetriebe (Heilwasser-Trinkkur kur- und bademäßige Anwendung von Heilquellen Thermalquellen Solequellen Mooren Heilgasen) dem geänderten und verschärften Arneimittelgesetz (AMG 1976). Dieses Gesetz ist EG-Recht und gilt daher einheitlich für alle EG-Staaten. Da insbesondere die romanischen Heilbäder und Heilbrunnen das harmonisierte Arzneimittelgesetz bislang für ihre Hellquellen und ortsgebundenen Heilmittel des Hodens nicht anwenden weil nach ihrer Auffassung das Arzneimittelgesetz nur für pharmazeuttsche Herstellungsprodukte (Aaneispezialitäten) gilt stellt sich zwangsläufig die Frage der Wettbewerbsverzerrung der Verfassungswidrigkeit und der Regelung der Heilmittel des Bodens in einem speziellen Gesetz. Heuquellen - die wohl ältesten Naturheilmittel unserer Erde Der gesundheitliche Wert und die natürliche Wirkungsweise von Heilquellen und daraus gewonnenen natürlichen Heilwässern haben heute noch die gleiche Bedeutung wie vor tausenden von Jahren. Heilquellen sind als die wohl ältesten Naturheilmittel des Bodens in ihrem gesundheitlichen Nutzen für das Wohl der Allgemeinheit ein Gemeinschaftsgut und erfüllen daher nach wie vor eine ganz wesentliche gesundheitspolitische Aufgabe. Ihre naturgegebene und naturgemäße Anwendungsmöglichkeit bildet noch heute die Grundlage der Heilquellenwissenschaft und der Heilbäderwirtschatt. Der ausdrücklich im Heilquellenrecht verankerte Gedanke des "Wohls der Allgemeinheit" gilt bis zum heutigen Tage noch als das entscheidende gesundheitspolitische und gesundheitsrechtliche Kriterium einer Heilquelle gleichgültig ob diese Quelle innerhalb eines Heilbades zu Bade- Inhalations- und Trinkkurzwecken oder im Bereich eines Heilbrunnenbetriebes zum Zwecke des Heilwasserversandes genutzt wird. Als Naturheilmittel des Bodens standen mangels anderer Heilmittel den Menschen vergangener Zeiten ohne Ansehen der Person und des Standes immer schon solche Quellen zur Verfügung die sich wegen ihres besonderen Geschmacks (z. B. Salzgehalt) ihrer Beschaffenheit (kalte Quellen Thermalquellen gashaltige Quellen) ihrer spezifischen Zusammensetzung und ihrer natürlichen Reinheit wegen ihrer heilsamen gesundheitsfördernden und gesunderhaltenden Wirkung von anderen Wasservorkommen deutlich unterschieden. ... ___MH


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