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May 2024

Die zentrale Stellung der Kur innerhalb unserer Rehabilitationsbemühungen ist sozialpolitisch unbestritten

Journal/Book: H u K 32 11/80 S. 312-315. 1980;

Abstract: Grußwort des Staatssekretärs Dr. Strehlke Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Bonn auf der Öffentlichen Schlußveranstaltung des 76. Deutschen Bädertages am 24. Oktober 1980 in Oberstdorf Ich freue mich sehr Ihnen auf der Schlußveranstaltung des 76. Deutschen Bädertages die Grüße der Bundesregierung vor allem des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung Dr. Ehrenberg überbringen zu dürfen. Der Deutsche Bäderverband hat seinen diesjährigen Bädertag unter das Motto "Gesunderhaltung - Aufgabe des einzelnen und Verpflichtung unserer Gesellschaft" gestellt. Darüber ist heute von Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Rentenversicherungsträger der Krankenkassen und der Ärzteschaft ausführlich diskutiert worden. Lassen Sie mich aus der Sicht der Bundesregierung hierzu einige wenige grundsätzliche Bemerkungen machen. Die Heilbäder und Kurorte haben die Aufgabe zur Erhaltung und zur Wiederherstellung der Gesundheit beizutragen. In den Heilbädern und Kurorten können die Menschen gesund werden und durch Anleitung zu gesundheitsbewußter Lebensweise Krankheiten vorbeugen. Sozialpolitisch gilt für die Bundesregierung der Grundsatz: "Rehabilitation geht vor Rente". Aus diesem Grund hat die Bundesregierung seit 1969 die Rehabilitation zu einem Schwerpunkt ihrer Politik gemacht. Mit ihrem Rehabilitationsprogramm hat die Bundesregierung den Gedanken der Rentenreform 1953 weiterverfolgt daß nämlich die Erfüllung eines Arbeitslebens in Gesundheit und Leistungsfähigkeit das sozialpolitische Ziel der Solidargemeinschaft und das Interesse des einzelnen ist. Aus den vielfältigen gesetzlichen Initiativen greife ich dabei nur das Rehabilitations-Angleichungsgesetz heraus das den Grundsatz "Rehabilitation geht vor Rente" endlich in einem Gesetz selbst festgeschrieben hat. Die Rentenversicherungsträger und die Krankenkassen haben die durch dieses Gesetz eröffneten Möglichkeiten genutzt und ihre Patienten in Heilbäder und Kurorte zu Kuren geschickt. Sie haben damit dazu beigetragen daß viele Arbeitnehmer vor Invalidität und damit vor einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsleben bewahrt wurden. Die rund 685000 Kuren die 1979 in den über 250 anerkannten Kur- und Heilbädern der Bundesrepublik durchgeführt wurden sind mehr als bloß ein Indiz dafür welche Bedeutung die medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen für die persönliche Gesundheit jedes einzelnen Teilnehmers und damit für eine gezielte Gesundheitsvorsorge unserer Bevölkerung insgesamt haben. ...r ___MH


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