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May 2024

Die neuen Analysenrichtlinien zur Untersuchung und Überwachung der Kurmittel II. Erläuterungen zur Neufassung der Analysenrichtlinien für Heilwässer in den Begriffsbestimmungen

Journal/Book: H u K 32 10/80 S. 261-264. 1980;

Abstract: Professor Dr. Wilhelm Fresenius Taunusstein Professor Dr. Karl-Ernst Quentin Direktor des Institutes für Wasserchemie und Chemische Balneologie der Technischen Universität München Akademischer Direktor Dipl.-Chem. Dr. Dieter Eichelsdörfer Institut für Wasserchemie und Chemische Balneologie der Technischen Universität München Als grundsätzlicher Unterschied zwischen den früheren Analysennormen und der Neubearbeitung ist der Wegfall von "Großer" und "Kleiner Heilwasseranalyse" zugunsten des Allgemeinbegriffes "Heilwasseranalyse" zu betrachten. Die ehemalige Zweiteilung nach der Anzahl der abgegebenen Kurmittel im Heilbad hatte streng genommen keine wissenschaftliche Berechtigung und auch keine logische Begründung. Daß ein kleineres Heilbad für seine Quellen nur eine "kleine" Analyse und ein großes Bad eine "große" Analyse benötigte stand manchmal im Gegensatz zur allgemeinen Bedeutung des Quellvorkommens das auch im kleineren Bad geologisch chemisch und therapeutisch eine Besonderheit darstellen konnte und demzufolge von sich aus eine umfassende Begutachtung verlangt hätte. Diese Unlogik ist nunmehr ausgeräumt. Wir sprechen jetzt auch von "Analysenrichtlinien" und nicht wie früher von "Normen" da der letztere Begriff in der Bundesrepublik Deutschland DIN vorbehalten bleibt. Mit dieser Änderung ist dem naturwissenschaftlichen Gutachter allerdings eine höhere Verantwortung zugefallen. Verständlicherweise können Richtlinien für eine einzige Analysenart nicht jeden Inhaltsstoff auflisten der in dem zu untersuchenden Wasser vorkommen kann oder für seine Beurteilung bzw. Anwendung Bedeutung hat. Gleiches gilt für die zahlreichen Beschaffenheits-Parameter die mosaikförmig zusammengesetzt später wesentliche Schlußfolgerungen des Gutachtens erbringen. Man mußte daher einen entsprechenden Hinweis im Text einfügen der durch das Wort "mindestens" vor der Auflistung erfolgte. Damit ist klargestellt daß das Fehlen eines Stoffes oder eines Parameters in der Auflistung keineswegs seine Bestimmung ausschließt oder erübrigt. Der erfahrene Gutachter wird bereits bei den ersten Untersuchungen des Wassers abschätzen können um welchen Typus es sich handelt und auf welche Bestimmungen er seine Gesamtanalyse ausdehnen oder besonderen Wert legen muß. Der Einleitungssatz zum Abschnitt "Heilwasseranalyse" wurde auch insofern neu gefaßt als neben Zusammensetzung und Eigenschaften des Wassers zur balneologischen Anwendungsbeurteilung die hygienische Beschaffenheit wesentlich ist; ferner hat die Analyse Aussagen über die hydrogeologischen und quelltechnischen Verhältnisse zu beinhalten. In früherer Zeit waren manchmal Heilwasseranalysen zu finden die lediglich eine tabellarische Aufzählung der Inhaltsstoffe nebst einigen ergänzenden Parametern wie z. B. pH-Wert und Temperatur enthielten. ... ___MH


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