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May 2024

Der moderne Kurort und die Sozialversicherung*

Journal/Book: H u K 32 10/80 S. 237-242. 1980;

Abstract: Kurdirektor Dr. iur. Ernst Kleinert Bad Nauheim * Vortrag anläßlich der Frühjahrs-Arbeitstagung des sozial-medizinischen Dienstes der LVA Baden am 12. 6. 1980 in Bad Rappenau 1.Die gesundheitspolitische und wirtschaftliche Aufgabe der Heilbäder und Kurorte In den Heilbädern geht es primär nicht um Urlaub oder Erholung sondern vorwiegend darum kranke Menschen zu heilen. Soweit die Heilbäder ihre gesundheitspolitische Aufgabe kranke Menschen zu heilen oder ihnen durch eine Kur Besserung zuteil werden zu lassen realisieren wollen oder können haben sie neben der Infrastruktur und Attraktivität eines Fremdenverkehrsortes besondere Einrichtungen für die Behandlung kranker Menschen vorzuhalten. Hierzu gehören die Kur- und Kurmitteleinrichtungen wie Einrichtungen der Balneo- und Peloid-Therapie der Inhalationstherapie der physikalischen Therapie für heilgymnastische Behandlungen der diätetischen Therapie der Einrichtung eines Gesundheitszentrums der Gesundheitserziehung mit weiteren Gruppentherapien wie z. B. Raucherentwöhnungstherapie Reduktionstherapie der Bewegungstherapie autogenes Training usw. Die von einem Heilbad vorzuhaltende Infrastruktur in Form der Kur- und Kurmitteleinrichtungen und speziellen Therapien müssen Mindestanforderungen genügen die in einer Reihe von Richtlinien veröffentlicht sind. Hierzu gehören "Begriffsbesrimmungen für Kurorte Erholungsorte und Heilbäder" die als die Magna Charta oder als das Grundgesetz der Kurorte angesprochen werden können die "Grundsätze für eine zeitgemäße Behandlung in Heilbädern und Kurorten" und die "Richtlinien für die Gesundheitserziehung in Heilbädern und Kurorten" die die gewachsenen Behandlungsprizipien in den Heilbädern um die präventiv verhaltenstherapeutische Maxime ergänzen. Dazu gehören auch die "Immissionsschutz-Richtlinien zur Bekämpfung gesundheitsgefährdenden Lärms in Kur- und Erholungsorten" sowie "Richtlinien für die Planung und Gestaltung in Heilbädern". Derzeit arbeitet der Deutsche Bäderverband an dem Entwurf einer "Leistungsbeschreibung der physikalischen Therapie in Heilbädern und Kurorten". Dabei geht es darum das Leistungsangebot an ortsgebundenen nicht-ortsgebundenen Kurmitteln und ergänzenden Verfahren der physikalischen Therapie nach Leistungsinhalt und Leistungsumfang vergleichbar zu machen und nach einheitlichen Normen zu gestalten. Die Vereinheitlichung der Leistungsinhalte des Leistungsumfangs und der Nomenklatur wird zu einer Vereinheitlichung des Begriffes der Kur führen. Die Richtlinien werden im Wege des autonomen Satzungsrechts vom Deutschen Bäderverband verfaßt und veröffentlicht. Die Richtlinien und ihre Befolgung durch die Verbandsmitglieder sichern den Begriff "Kur" entsprechend den sich ändernden Bedingungen wissenschaftlich medizinischer Erkenntnis und sind heute in den Ländern der Bundesrepublik und in Österreich Grundlage der Kurortgesetzgebung geworden. ... ___MH


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